Ab 15. August 2025 werden im Landkreis Rosenheim entlang der Autobahn A8 in Bayern erstmals temporäre Abfahrtsverbote bzw. Durchfahrtsverbote auf Landstraßen eingeführt. Ziel ist es, Anwohner zu entlasten, die bei hohem Verkehrsaufkommen massiv unter dem Ausweichverkehr bei Stau auf der Autobahn leiden. Die Regelung orientiert sich an den Abfahrtssperren in Tirol.
Ab August treten erstmals in Deutschland sogenannte situationsabhängige Durchfahrtsverbote in Kraft, die den Ausweichverkehr von der A8 unterbinden sollen. Die Durchfahrtssperren greifen ab dem 15. August – dem Maria Himmelfahrt Wochenende, welches traditionell zu einem der verkehrsreichsten Wochenenden des Jahres zählt. Sie sollen zunächst bis zum Ende der bayerischen Sommerferien erprobt werden.
Betroffen sind mehrere Landstraßen nahe folgender Anschlussstellen entlang der A8 im Landkreis Rosenheim:
Wer an diesen Anschlussstellen die A8 wegen Stau verlässt, um auf die parallel verlaufenden Landstraßen auszuweichen, muss damit rechnen, zurück auf die A8 geschickt zu werden.
Die Abfahrtsverbote gelten jeweils freitags bis sonntags sowie an Feiertagen. Die Entscheidung über die Aktivierung der Verbote trifft die Verkehrspolizei kurzfristig in Abstimmung mit der Autobahn GmbH und dem Landkreis Rosenheim. Betroffene Straßen werden fest beschildert mit dem Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und einem Zusatzzeichen mit dem Inhalt „für Ausweichverkehr bei Stau auf der Autobahn“.
Weitere Informationen hat der ADAC auf dieser Themenseite zusammengefasst.