Bild: Nicolas Armer
18.06.2019

E-Scooter in München ausbremsen

Um ein Chaos zu vermeiden, soll es Verbotszonen geben, in denen die E-Scooter nicht fahren dürfen. Dazu gehören unter anderem auch Fußgängerzonen.

Auf der Karte des Referats für Stadtplanung fehlen einige Bereiche

In der Pressemitteilung von CityPartnerMünchen e.V. heißt es:

… so sind die ganzen Fußgängerzonenbereiche der Maffei-, Perusa-, Residenz- und Theatinerstraße dort nicht verzeichnet. Auch rund um die Peterskirche und der erst neu geschaffene Fußgängerbereich vom Marienplatz bis zum Rindermarkt fehlen, genauso wie der gesamte Fußgängerbereich Pfisterstraße, Platzl, Orlandostraße!

E-Scooter dürfen einfach zwischen Touristen durchrasen!

Eigentlich sind diese Bereiche für Fußgänger reserviert. Da dort viele Passanten unterwegs sind, dürfen dort auch keine Fahrradfahrer fahren! City Partner hält diese Fußgängerbereiche mit Freischankflächen, Besuchergruppen, Ausgängen stark frequentierter Touristenziele, Passagen und Museen, wie z.B. in der Theatinerstraße oder am Platzl, für viel zu konflikt- und unfallträchtig!

CityPartner fordert, alle Fußgängerzonenbereiche der Innenstadt in die Fahrverbotszonen aufzunehmen!

Als Beispiel nennt City Partner die Stadt Wien, wo die E-Scooter bereits im Einsatz sind.
Dort hat der ORF erst Ende April 2019 berichtet, dass immer öfter Unfälle passieren. Pro Monat werden im Krankenhaus rund zehn – zum Teil schwer verletzte – Rollerfahrer behandelt.

In Stockholm wurden E-Scooter aus der gesamten Altstadt Gamla Stan „verbannt“ und dürfen  an zentralen Plätzen nicht mehr stehen

Zudem wird es aus Sicherheitsgründen an manchen sehr belebten Orten technisch so geregelt, dass die Roller nicht schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren können.

München sollte aus den Erfahrungen anderer Städte lernen

CityPartner hat sich heute mit einem Schreiben an das Kreisverwaltungsreferent gewandt.  Die gesamte Karte der Fahrverbots- und Parkverbotszonen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung gibt es als Download hier:


dpa

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