20.07.2018

Ein Bärenschädel per Luftpost - vom Zoll entdeckt

Das Paket mit dem Schädel sollte von Kanada per Luftpost an eine Privatperson in Bulgarien versandt werden, wie das Münchner Zollamt am Freitag mitteilte. Demnach war der Schädel als Dekorationsstück angemeldet worden, jedoch fehlten die gesetzlich notwendigen Dokumente für die Einfuhr in die Europäische Union.

Braunbären sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen eine geschützte Tierart. Verstöße gegen die Bestimmungen können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden, so Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München.

Tipp des Münchner Zolls: Die App „Zoll und Post“ ist kostenlos im Apple App Store und im Google Play Store verfügbar und liefert wertvolle Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen, berechnet mit dem integrierten Abgabenrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben und warnt vor Produkten, die gefährlich oder verboten sind.

Detaillierte Informationen zu Postsendungen und Internetbestellungen sowie zu nicht erlaubten Waren finden Sie auch auf der Website www.zoll.de in den Bereichen Privatpersonen und Unternehmen.


dpa-infocom

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