Bild: Sina Schuldt/Archiv
21.03.2019

Einschränkung der Rederechte im Landtag

Nur bei den Zwischenbemerkungen gaben sich die beiden Regierungsfraktionen kompromissbereit. Statt der bislang geplanten Reduktion auf zwei Zwischenbemerkungen soll sich jede Fraktion dreimal pro Beratungsthema zu Wort melden können. Zwischenbemerkungen sind spontane Wortmeldungen von Abgeordneten zu Redebeiträgen anderer Fraktionen. Diese dürfen künftig nur noch eine Minute lang sein, bislang waren es zwei Minuten.

CSU und Freie Wähler verteidigen ihre Pläne als nötigen Kompromiss zwischen der Lebendigkeit von Plenardebatten und notwendiger Effizienz. Es gehe nicht darum, die Rechte der Opposition einzuschränken. Dagegen kritisierten SPD, Grüne, AfD und FDP die Novelle scharf. Guter Parlamentarismus brauche vernünftige Mindestredezeiten, sagte Volkmar Halbleib (SPD). Er kündigte an, dass die SPD überprüfen werde, ob die Neuregelung gegen die bayerische Verfassung verstoße.


dpa-infocom

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