Der Bundesrat hat den Weg für Public-Viewing-Veranstaltungen bei der Fußball-EM auch nach 22 Uhr frei gemacht. Die Länderkammer stimmte einer Verordnung der Bundesregierung zu, in der Lärmschutzfragen geregelt sind. Kommunen können Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien damit auch dann genehmigen, wenn sie bis in die Nachtstunden gehen. Die EM beginnt in einem Monat.