Stimmt das TV-Programm nicht mit seinen Wünschen überein, gibt es für Peter Müller nun eine bequeme, einfache und vor allem schnelle Alternative zum Gang zur Videothek: Video-on-Demand, kurz VoD. Unter VoD versteht man das legale Herunterladen beziehungsweise Streamen von Spielfilmen, Serien oder Shows aus dem Internet. Zahlreiche Plattformen bieten „Videos auf Abruf“ in Deutschland an. Die Bereitstellung von VoD-Diensten funktioniert dabei ganz einfach: Familienvater Peter holt sich VoD vom Anbieter seiner Wahl direkt auf den Computer, Fernseher oder auf ein mobiles Endgerät und so profitieren er und seine Lieben von zahlreichen Vorteilen.
Wünschen sich die beiden Sprösslinge der Müllers beispielsweise den aktuellsten Animationshit aus dem Hause Pixar oder Disney, kann dieser in der nächsten stationären Videothek bereits vergriffen sein. Gerade aktuelle Blockbuster sind heiß begehrt und daher nicht immer verfügbar. Also eine Videothek nach der nächsten abklappern? Das muss nicht sein! Beim Filmerlebnis der neuen digitalen Art spart sich der Münchner nicht nur den Weg, sondern gegebenenfalls auch die Enttäuschung. Per Video-on-Demand kann die ganze Familie von Zuhause aus problemlos und ohne Einschränkungen aus dem gesamten Angebot wählen.
Doch nicht nur Kinder haben spezielle Vorlieben. Neben guten Filmen pflegt Peter Müller eine Leidenschaft für gutes Essen. Als begeisterter Hobby-Koch holt er sich viele seiner Inspirationen aus den zahlreichen Koch-Shows im Fernsehen. Trotzdem möchte Peter Müller seine Freizeit nicht nach dem Fernsehprogramm ausrichten. VoD bietet ihm die Möglichkeit, nicht nur Filme oder Serien, sondern ein thematisch breit gefächertes Angebot, das auch aktuelle Koch-, Casting- oder Gameshows beinhaltet, zeitlich unabhängig und flexibel zu nutzen.
VoD ermöglicht Videogenuss nach Lust und Laune, und vor allem wo und wann man will. Peter Müller entspannt dabei gerne vor dem Fernseher auf dem heimischen Sofa, seine Frau Silvie schaut bevorzugt auf dem Laptop im Garten. Wichtig ist für den verantwortungsbewussten Familienvater dabei vor allem eins: Dass alles legal, kostengünstig und einfach in der Handhabung ist.
Empfangsgerät kann neben dem Computer übrigens auch eine Spielekonsole oder ein internetfähiger Fernseher sein. Eine besondere technische Ausstattung ist somit nicht erforderlich, einzig eine zuverlässige und schnelle Internetverbindung. Gerade für HD-Qualität wird eine Mindestbandbreite unbedingt empfohlen. Als Münchner Bürger profitieren die Müllers dabei von einer besonderen Infrastruktur: dem hochmodernen Glasfasernetz, das in vielen Gebäuden bis in den Keller oder sogar bis in die Wohnung reicht. Auf Basis dieses modernen Netzes bietet M-net in weiten Teilen Münchens Highspeed-Internetzugänge an, die selbst riesige Datenpakete mit einer rasanten Geschwindigkeit von bis zu 300 Mbit/s durchs World Wide Web transportieren. Die Ladezeit eines Spielfilms mit durchschnittlicher Länge reduziert sich dabei auf ein Minimum von nur rund drei Minuten. Zum Vergleich: Ein DSL-Anschluss mit einer Bandbreite von bis zu 2 Mbit/s, wie er vielerorts noch im Einsatz ist, benötigt für diesen Download über 100 Minuten. Mit einem HD- fähigen Fernsehgerät kann man Spielfilme in High Definition, und damit in besonders hoher Bildqualität, genießen. Auch der komplette Download einer solch umfangreichen Datenmenge, die ein HD-Film umfasst, dauert lediglich etwa zehn Minuten. Mit einem herkömmlichen DSL- Anschluss würde das Laden eines solchen Films rund zehn Stunden in Anspruch nehmen und ist damit völlig impraktikabel.
Lange Wartezeiten, Ruckeln oder gar Abbrüche – all das gehört für Familie Müller der Vergangenheit an. Ein Highspeed-Internetanschluss des Münchner Anbieters M-net sorgt für ungetrübtes Filmvergnügen. Zudem steht den Müllers als M-net Kunde auch ein unbegrenztes Downloadvolumen zur Verfügung. VoD-Angebote sind daher problemlos nutzbar, ohne dass eine Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit befürchtet werden muss.
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Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahre. Mitarbeiter und Angehörige von Radio Arabella sowie den beteiligten Unternehmen dürfen sich nicht an der Aktion beteiligen. Ein Gewinnanspruch ist nicht übertragbar und kann nicht ausgezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Teilnahmeschluss ist Freitag, der 19. Juni 2015. Wir verlosen ein mal ein „Apple iPad Air 2, 16 GByte, Wi-Fi, Silber“ mit einem Zweijahresvertrag „Surf & Fon-Flat 50“ sowie zwei weitere „Surf & Fon-Flat 50“-Verträge.