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Gut zu wissen 10.03.2026

Flugausfall wegen Streik: Welche Rechte habe ich als Fluggast?

Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit hat erneut zum Streik bei der Lufthansa aufgerufen. Welche Rechte hab ich im Fall als Fluggast?

Welche Rechte habe ich als Fluggast?

Sollte euer Flug aufgrund des Streiks annulliert worden sein, habt ihr als Fluggast bestimmte Rechte gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, sofern Ihr Flug:

Ihr habt das Recht, zwischen folgenden Optionen zu wählen:

Erstattung des Ticketpreises:

Falls ihr aufgrund der Annullierung nicht mehr reisen möchtet, könnt ihr eine volle Rückerstattung des Ticketpreises verlangen. Dies gilt auch, wenn euer Flug Teil einer Buchung mit mehreren Flügen war – in diesem Fall könnt ihr eine Rückerstattung für alle nicht genutzten Teilstrecken beantragen.

Ersatzflug oder alternative Beförderung:

Ihr könnt euch für einen alternativen Flug zum frühestmöglichen Zeitpunkt entscheiden oder einen Flug zu einem späteren, für euch geeigneten Zeitpunkt wählen. Falls kein Ersatzflug verfügbar ist, muss die Airline unter Umständen auch alternative Transportmöglichkeiten (z. B. Zug oder Bus) anbieten.

Falls ihr aufgrund des Streiks längere Zeit auf euren Ersatzflug warten müsst, habt ihr Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen, die je nach Wartezeit Folgendes umfassen:

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