Einer Person werden Handschellen angelegt. Foto: Andreas Gebert/Archiv
29.04.2017

Freinacht: Scherz ja, Straftat nein

Brennende Müllcontainer, besprühte Verkehrsschilder oder beschmierte Hauswände stellten keinen Spaß dar, sondern schädigten Eigentum oder gefährdeten sogar Leib und Leben, erinnerte das Polizeipräsidium München am Freitag. Deshalb müsse es heißen: «Brauchtum ja – Straftaten nein!»

Die Polizei werde auch heuer in der Nacht zum 1. Mai entsprechende Verstöße konsequent verfolgen, kündigte das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West an. «Wer Kanaldeckel aushebt, scherzt nicht, sondern gefährdet absichtlich und rücksichtslos Gesundheit und Leben von Unbeteiligten», hieß es in Kempten.

Allerdings solle das Brauchtum keinesfalls unterbunden werden. Eltern sollten jedoch ihre Zöglinge aufklären, dass auf den ersten Blick noch lustige Späße zu erheblichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen könnten.

dpa-infocom

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