Bild: Rene Traut
20.10.2020

Keine Masken mehr für Münchner und Ebersberger Grundschüler

An den Grundschulen und den Grundstufen der Förderzentren in München muss am Platz ab Mittwoch (21.10.) keine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Die Stadt nutzt dabei eine Öffnungsklausel in der neuen Infektionsschutzverordnung, die seit Samstag gültig ist.

„Das Infektionsgeschehen ist in Grundschulklassen sehr gering, sie machen nur 5 Prozent der heute aktuell 83 geschlossenen Schulklassen aus. Grundschüler sind keine Infektionstreiber. Vor diesem Hintergrund habe ich entschieden, die Maskenpflicht aufzuheben, um die Einschränkungen gerade für die jüngsten Schülerinnen und Schüler durch das Tragen von Masken so gering wie irgend möglich zu halten.“

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Landkreis Ebersberg folgt Münchner Vorbild

Auch der Ebersberger Landrat Robert Niedergesäß hebt die Maskenpflicht an Grundschulen in seinem Landkreis umgehend auf. Damit schließt er sich der Entscheidung von Münchens Oberbürgermeister Reiter an. Selten haben den Landrat in so kurzer Zeit so viele kritische Rückmeldungen erreicht, die in der Sache auch gut begründet sind und die Landrat Robert Niedergesäß auch sehr gut nachvollziehen kann, heißt es vom Landratsamt.

Maskenpflicht ab der 5. Klasse auch am Platz bleibt

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht ab der Jahrgangsstufe 5 für Schülerinnen und Schüler bleibt dagegen erhalten, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.

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