11.06.2019

Hagelschäden im Raum München: Welche Versicherung zahlt?

Eine Frage, die sich regelmäßig nach einem Unwetter stellt, ist, welche Versicherungen die Regulierung der Schäden übernimmt.

Hagelschaden am Auto

Abgedeckte Dächer, umgestürzte Schornsteine, Schäden am Haus durch umgeknickte Bäume, Nebengebäude (Gartenhaus, Garage) auf dem selben Grundstück müssen aber in der Police vermerkt sein.

Schäden der Inneneinrichtung, Blitzeinschlag: elektrische Geräte sind defekt

Nicht versichert sind: Sachen, die sich außer­halb von Gebäuden befinden. (z.B. Ein Kinder­wagen, der vor dem Haus steht, ist zum Beispiel nicht versichert, wenn eine Sturmböe einen Dachziegel herunter­weht und ihn beschädigt. Dasselbe gilt für Gartenmöbel, Blumen­kübel oder Skulpturen: Gegen­stände, die auf einer offenen Terrasse stehen, sind nicht durch die Hausrats­versicherung geschützt. Lediglich Markisen und Antennen, die zur Wohnung des Versicherungs­nehmers gehören, sind mit versichert.

Schäden an Fahr­zeugen durch herumfliegende Gegenstände (Ziegel, Äste, Bäume):

Aber: Immer zuerst an den Grundstückseigentümer wenden! Wenn diesen eine Schuld trifft, muss er zahlen, da er seine Verkehrssicherheitspflicht verletzt hat z.B. morscher Baum oder maroder Dachstuhl. Stürzt ein Verkehrsschild auf ein Auto, muss die Stadt keinen Schadenersatz leisten wenn das Schild fest verankert war. Schilder müssen nicht für extreme Wetterlagen ausgelegt sein.

Unfall wegen eines Sturms:

 Herumfliegende Sachen (Blumentöpfe, Ziegel) einer Mietwohnung

Pflicht zur Meldung

Generell gilt: Schäden sind der Versicherung unver­züglich zu melden! Betroffene sollten bei ihrem Versicherer anrufen oder eine E-Mail schi­cken. Beim ersten Anruf müssen sie meist noch keine genauen Angaben zu den Schäden machen. Sie sind aber verpflichtet, Schäden so gering wie möglich zu halten. Beispiel: Bei Schäden an Dach­fens­tern sind Betroffene verpflichtet, sie so schnell wie möglich mit einer provisorischen Plane abzu­decken. Wird nicht vorgebeugt dann kann es sein, dass die Versicherung für die dadurch entstehenden Folgeschäden nicht zahlt.

 ak / Quelle: www.test.de


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