Verschnaufspause für Hochwassergebiete: Heute soll es nicht regnen. Foto: Andreas Gebert/Archiv
21.05.2019

Hochwassergefahr: Die Pegelstände der bayerischen Flüsse

So herrscht zum Beispiel an Loisach und Ammer zum jetzigen Zeitpunkt (21. Mai, mittags) bereits Hochwassergefahr und die Meldestufe 3.

Erklärung der Pegelstände-Meldestufen

Meldestufe 1:
Stellenweise kleinere Ausuferungen.

Meldestufe 2:
Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen.

Meldestufe 3:
Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich.

Meldestufe 4:
Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich.

Hier können Sie sich stets über die Gewässer in ganz Bayern informieren:

Hochwassernachrichtendienst Bayern des Landesamtes für Umweltschutz

Unter pegel-alarm.de können Sie sich außerdem registrieren, um täglich die Pegelstände für Ihr Wohngebiet zu erhalten.

Tipps für diejenigen, die bereits von Starkregen und Überschwemmung betroffen sind:

Schäden am Haus sind über die Wohngebäudeversicherung mit erweitertem Naturgefahrenschutz abgedeckt.
1. Informieren Sie Ihren Versicherer
Um zügig an das Geld zu kommen, sollten die Schäden so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden. Das sollte unbedingt erfolgen, bevor Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben werden. Mieter sollten sich im Schadenfall unverzüglich an ihren Vermieter wenden.
2. Halten Sie Schäden gering
Direkt nach einem Unwetter sollte der Schaden so gering wie möglich gehalten werden. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen, sollten Hausbesitzer möglichst wegräumen. Nach einem Unwetter sollten Hausbesitzer dafür sorgen, dass der Schaden nicht noch größer wird (Schadenminderungspflicht).
3. Fotografieren Sie die Schäden
Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert werden. Auch Kaufbelege können in diesem Moment hilfreich sein. Diese Dokumente erleichtern in der Regel die Schadenregulierung durch die Versicherung.

(Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.)


Foto: Andreas Gebert, dpa-infocom

Zur Übersicht

Auch interessant