Zwischen dem 16. Mai und 15. Oktober gelten in Italien besondere Vorschriften für Winter- und Ganzjahresreifen. Auch deutsche Autofahrer sind betroffen.
In Italien dürfen Winter- und Ganzjahresreifen in den Sommermonaten nur dann verwendet werden, wenn ihr Geschwindigkeitsindex mindestens dem im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) angegebenen Index entspricht.
Das Verbot betrifft alle Kraftfahrzeuge – auch mit deutschem Kennzeichen. Nur Motorräder sind von der Regelung ausgenommen.
Der sogenannte Speedindex ist ein Buchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Reifens angibt. Er steht direkt auf der Reifenflanke – ganz am Ende der Reifendimension. Im Fahrzeugschein findest du die passende Angabe im Feld 15.1 bis 15.3.
Ein Beispiel:
Im Fahrzeugschein steht H (bis 210 km/h) – dann darf im Sommer nur ein Reifen mit Index H oder höher montiert sein.
Nicht erlaubt: Reifen mit T (190 km/h) oder darunter.
Wer mit unzulässigen Reifen unterwegs ist, riskiert in Italien ein Bußgeld von mindestens 431 Euro. Im schlimmsten Fall wird das Fahrzeug beschlagnahmt und muss bei einer Nachkontrolle mit korrekten Reifen vorgeführt werden.
Nur Winter- oder Ganzjahresreifen mit ausreichend hohem Speedindex sind in der warmen Jahreszeit erlaubt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte ab Mitte Mai auf Sommerreifen mit passender Freigabe umsteigen.