Bild: Uli Deck
01.01.2017

Das ändert sich dieses Jahr

Feiertage, Mindestlohn, Verkehrsordnung – seit dem 01.01.2017 ist einiges anders. Wir haben Ihnen die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

Ein zusätzlicher Feiertag in Bayern

2017 jährt sich die Veröffentlichung von Martin Luthers Thesen zum 500 mal. Aus diesem Anlass ist der 31. Oktober im kommenden Jahr einmalig ein bundesweiter, gesetzlicher Feiertag;  für uns Bayern also einer mehr als sonst. Wer jetzt schnell ist, kann sich den Montag (30. Oktober) gleich als Brückentag sichern und sich über ein langes Wochenende freuen. Apropos Brückentage: Unsere praktische Übersicht erleichtert Ihnen die Urlaubsplanung fürs kommende Jahr.

Fernsehen: DVB-T wird abgeschaltet

Am 29. März 2017 wird das Signal von DVB-T auf den neuen Standard „DVB-T2 HD“ umgestellt. Wer aktuell einen DVB-T-Empfänger verwendet, wird dann dann keinen Empfang mehr haben. Und: Wer Privatsender gucken will, muss zukünftig zahlen. Sollten Sie in der Situation sein, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Auf DVB-T2 HD wechseln, einen Kabel- oder Satellitenempfänger anschaffen oder gleich auf TV-Empfang über Internet setzen (z.B. mit TV Plus von M-net oder T-Entertain der Telekom).

Straßenverkehr:

Für Radfahrer an der Ampel gilt ab dem 01.01.2017 nicht mehr die Fußgängerampel sondern die des Fahrverkehrs (sofern keine besonderen Ampelanzeigen für den Radverkehr vorhanden sind).

E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h dürfen auch weiterhin den Radweg benutzen. Dazu wird extra das Verkehrsschild „E-Bikes erlaubt“ eingeführt. Schnellere Elektroräder (bis zu 45 km/h) dürfen den Radweg dagegen nicht benutzen.

Schon seit Mitte Dezember 2016 gilt zudem:

Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten, müssen also nicht mehr zwingend auf der Straße fahren. Zusätzlich haben Kinder unter acht Jahren das Wahlrecht, alternativ zum Gehweg einen baulich getrennten Fahrradweg zu nutzen.

Die Anordnungsmöglichkeit von Tempo 30 an innerörtlichen Straßen, insbesondere vor Schulen, Kindergärten etc. wurden erleichtert. Gemeinden können also leichter neue 30er-Zonen ausweisen.

Es wurde klargestellt, dass die Rettungsgasse immer zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden ist.

Italien – Fahrverbot bei Handynutzung

Beim Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung kann ab dem 01.01.2017 sofort der Führerschein eingezogen werden (15 Tage bis 2 Monate). Dies bedeutet für Urlauber effektiv ein Fahrverbot in Italien.

Neuer Mindestlohn

Seit 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Dieser wird zum 1. Januar 2017 erstmalig erhöht, auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Die Regierung folgte damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2016.

Pflegereform

Im Rahmen der Pflegereform kommt es 2017 zu weiteren Veränderungen. Anstelle der bislang drei Pflegestufen gibt es in Zukunft fünf sogenannte „Pflegegrade“, die meisten erhalten durch die Umstellung monatlich mehr Geld. Im stationären Bereich wird ein für alle Einrichtungen einheitlicher Eigenbetrag eingeführt. Um die Reform zu finanzieren, werden die Beiträge erhöht.

Förderprogramm „München e-mobil“

München baut die Förderung für E-Mobilität weiter aus: Der Stadtrat stimmte einem Vorschlag der Münchner Umweltreferentin Stephanie Jacobs auf Fortschreibung des Münchner Förderprogramms zu. Ab 1. Januar 2017 gibt es folgenden Änderungen:

Ehrenamtskarte für die bayerischen Schlösser

„Ein Zeichen des Dankes an die besonders engagierten Bürger im Freistaat.  Ab dem 1. Januar 2017 erhalten die Inhaber der Ehrenamtskarte freien Eintritt in die Burgen, Schlösser und Residenzen der Bayerischen Schlösserverwaltung“, kündigte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder an. Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes bürgerschaftliches Engagement. Die vielen ehrenamtlich Tätigen können nun die von der Schlösserverwaltung betreuten Kulturdenkmäler unserer Heimat Bayern gratis besichtigen. „Mit dem freien Eintritt für die ehrenamtlich Aktiven lösen wir eine Zusage des Bayerischen Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung ein“, merkte Söder an.

Bayerns Schlösser, Gärten und Seen sind „Zugpferde des Tourismus“. Sie stellen mehr als 10 Prozent der Top-100-Sehenswürdigkeiten in Deutschland. Rund fünf Millionen Besucher kommen jährlich in die staatlichen Schlösser und Burgen. „Die Bayerische Schlösserverwaltung hat einen Spitzenplatz unter den größten Kulturträgern in Deutschland inne“, so Söder. Von Schloss Neuschwanstein im Süden bis zur nördlichsten Burg Lauenstein erstreckt sich das Erbe der traditionsreichen Geschichte Bayerns und Frankens.

Einen unverzichtbar wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten die vielen ehrenamtlich Aktiven in verschiedensten Bereichen wie Sozialarbeit, Sport, Kultur, Bildung und Heimatpflege. Bayernweit sind rund 3,8 Millionen Menschen in ihrer Freizeit freiwillig und unentgeltlich für andere Menschen aktiv. „Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, sind wichtiger denn je, denn sie vermitteln Werte und Tugenden, die für unsere Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind. Sie leisten wertvolle Arbeit für unsere Bürgergesellschaft. Sie machen unsere Heimat lebens- und liebenswert“, betonte Söder.

Die Bayerische Ehrenamtskarte wurde 2011 auf Initiative des damaligen Sozialstaatssekretärs Markus Sackmann eingeführt. Viele Landkreise und kreisfreien Städte machen bereits mit. Ehrenamtliche können dort die Karte erhalten, wenn sie sich im Schnitt mindestens fünf Stunden wöchentlich oder jährlich mindestens 250 Stunden unentgeltlich engagieren. Die Bayerische Ehrenamtskarte verfügt bayernweit über ein Netz von mehr als 4.000 kommunalen und privaten Akzeptanzstellen.

Steigender Aufwand für Qualitätssicherung: SWM erhöhen Trinkwasserpreise Durchschnittshaushalt zahlt 42 Cent pro Monat mehr

Die Stadtwerke München haben die Trinkwasserpreise zwei Jahre lang konstant gehalten. Nun machen gestiegene Lohnkosten sowie höhere Aufwendungen für die nachhaltige Qualitätssicherung, vor allem für den Trinkwasserschutz sowie die Instandhaltung und Modernisierung des Leitungsnetzes, zum 1. Januar 2017 eine Preiserhöhung für M-Wasser um durchschnittlich 2,8 Prozent notwendig. Der Münchner Durchschnittshaushalt zahlt somit 42 Cent pro Monat mehr (2 Personen im 10-Parteienhaus mit einem Verbrauch von 96 Kubikmetern/Jahr). Auch nach dieser Preis- anpassung ist der Trinkwasserpreis in München im Vergleich der zehn größten Städte Deutschlands immer noch mit am günstigsten.


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