Bild: Matthias Balk
12.05.2020

Bayerisches Kabinett beschließt Konzepte für Lockerungen der Maßnahmen

Wie läuft ein Besuch im Biergarten ab? Wie können die Hygienevorschriften bei Demonstrationen eingehalten werden? Darüber hat das bayerische Kabinett heute unter anderem beraten – das sind die Beschlüsse, die die Minister getroffen haben.

Demonstrationen 

Unter Sicherheitsabstand und mit maximal 50 Personen darf für eine Stunde demonstriert werden. Bei vorangegangen Demonstrationen, beispielsweise am Wochenende in München, seien diese Vorgaben nicht eingehalten worden – teilweise mit Absicht, weil diese Regelungen abgelehnt werden. Versammlungen sind erlaubt, allerdings solle in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden ein Konzept entwickelt werden, bei dem Dritte nicht gefährdet werden und man „dem Rechtsstaat nicht auf der Nase herumtanze“, so Florian Herrmann. Teils seien bei den sogenannten „Corona-Demos“ auch Passanten angegangen worden sein.

Es gibt überhaupt keine Zweifel an dem hohen Wert des Versammlungsrechts, so Herrmann. Aber:

„Alle Freiheiten haben natürlich auch Grenzen: Die Grenzen sind dort, wo man andere in Gefahr bringt, wo man andere bedroht.

Florian Herrmann, Staatsminister

Das Konzept für die Gastronomie

Ab dem 18. Mai dürfen in Bayern zudem Biergärten und andere Außengastronomen wieder öffnen, bis 20 Uhr abends. Eine Woche können Speiselokale folgen, diese dürfen dann bis 22 Uhr geöffnet haben. Auch in diesen Bereichen gilt das Abstandsgebot von mindestens 1,50 m. Außer beim Sitzen am Tisch gilt es, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, auch für Kellner und in der Küche gilt die Maskenpflicht.

Mit wem darf ich in den Biergarten gehen?

Sowohl im Freien, als auch privat dürfen sich inzwischen zwei Haushalte treffen – beispielsweise zwei Nachbarsfamilien. Mit diesen Personen ist auch ein Besuch im Biergarten erlaubt, auch an einem Tisch – wenn der Platz es dort zulässt. Immer nur mit einer Bezugsperson bzw. -familie sei es erlaubt, an einem Tisch zu sitzen. Ein Treffen von mehreren Freunden aus verschiedenen Haushalten im Restaurant sei damit beispielsweise nicht erlaubt.

Hubert Aiwanger rechnet mit einer guten Nutzung des wiedereröffneten Angebotes bei der Gastronomie – auch, weil Restaurants und Biergärten ihr Platzangebot dezimieren müssen um die Sicherheitsabstände einhalten zu können. 

Insofern es das Infektionsgeschehen zulässt, werde dann ab dem 30. Mai auch Tourismus und Hotelbetrieb möglich sein. Der Wirtschaftsminister Aiwanger äußerte sich zuversichtlich, dass dieses Vorhaben auch so umgesetzt werden kann.

Kommt die Autoprämie?

Hubert Aiwanger plädiert weiterhin dafür, den Kauf von Neuwagen anzureizen: So könne die Autobranche wirtschaftlich wieder hochfahren. Die Wirtschaft im Allgemeinen komme wieder zum Anlaufen – die Menschen seien deutlich zuversichtlicher, so Aiwanger.

Huml: Infektionszahlen sind stabil

Bis heute Vormittag hat es 44.933 bestätigte Corona-Fälle in Bayern gegeben, das sind 219 mehr als gestern. Im Moment gebe es nur noch rund 4300 nachgewiesene Corona-Infektionen in Bayern. Ergriffene Maßnahmen hätten bisher nicht zu einem Anstieg geführt, so Huml.

Dennoch sei es notwendig, weiter umsichtig zu sein – gerade in Hinblick auf die noch kommenden, weiteren Lockerungen, sagte die Gesundheitsministerin. In Krankenhäusern sollen coronabedingt verschobene Operationen wieder durchgeführt werden, dennoch sollen weiterhin Plätze für Corona-Patienten in den Krankenhäusern freigehalten werden.

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