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10.02.2021

Lockdown bis 7. März verlängert

Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben erneut über viele Stunden beraten, wie es mit den Corona-Maßnahmen weitergeht. In erster Linie bleibt es beim Lockdown, es soll an manchen Stellen aber erste Lockerungen geben.

Hier ein Überblick über die Beschlüsse:

Lockdown wird bis zum 7. März verlängert

Bis zum 7. März bleiben somit unter anderem die Gastronomie, Freizeiteinrichtungen sowie der Einzelhandel geschlossen.

Friseure dürfen früher öffnen

Ab dem 1. März dürfen Friseure unter strikten Hygieneauflagen wieder öffnen. Ministerpräsident Söder hat die Entscheidung, Friseuren eine Sonderstellung zuzuordnen verteidigt.

„Sie hat auch etwas mit – für die einen Hygiene, aber auch mit Würde zu tun, in diesen schwierigen Zeiten“.

Schulen und Kitas

Hier soll es keine bundesweit einheitliche Regelung geben.

Für Bayern gilt: Die ersten Schulen und Kitas sollen wieder ab dem 22. Februar öffnen. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweiligen Regionen einen Inzidenzwert von unter 100 haben.

Priorität bei der Rückkehr an die Schulen sollen Grund- und Förderschüler sowie die Abschlussklassen aller Schularten, also Real- und Mittelschulen, haben. Der Unterricht für die Schüler soll im Wechselunterricht stattfinden. Bislang durften lediglich die Abschlussjahrgänge an Gymnasien und beruflichen Schulen schon wieder in den Präsenzunterricht einsteigen. 

In Orten mit einer Inzidenzzahl von über 100 soll weiterhin Distanzunterricht für die Schulen und Notbetreuung in den Kitas angeboten werden.

Entschärfte Ausgangssperren in Bayern

Ab Montag (15. Februar) soll die nächtliche Ausgangssperre nur noch in Orten mit Inzidenzwerten von über 100 gelten. Dann auch erst ab 22 Uhr bis 5 Uhr morgens anstelle wie derzeit noch ab 21 Uhr.

Grund dafür sind die gesunkenen Infektionszahlen in Bayern. Bislang durften die Menschen in ganz Bayern von 21 Uhr an ohne triftigen Grund nicht mehr auf die Straße. 

Weitere Lockerungen erst ab 35er-Inzidenz

Erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern sollen Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Kontaktbeschränkungen gelten weiter

Wie im Frühjahr vergangenen Jahres sind derzeit Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt erlaubt. Auch die FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im Öffentlichen Nahverkehr bleibt.  

dpa-infocom

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