07.01.2020

Kassenbonpflicht: Muss ich den Bon jetzt mitnehmen?

Warum genau gibt es überhaupt die Bonpflicht?

Dabei geht es um die Steuerehrlichkeit der Händler gegenüber den Finanzämtern, das besagt das verschärfte Kassengesetz 2020 – offiziell „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grund­aufzeichnungen“ genannt.

Dadurch, dass durch die Ausgabepflicht eines Bons jeder noch so kleine Einkauf genau dokumentiert werden muss, können Finanzämter nachprüfen, ob beim Einkauf Steuern anfallen. Möchte der Kunde keinen Beleg und wird der Einkauf somit nicht registriert, könnten Umsätze an den Finanzämtern vorbeifließen. Wer sich nicht dran hält, dem sollen Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro drohen.

Ressourcenverschwendung und gesundheitsschädlich: Das sagen die Gegner der Bonpflicht

Nicht nur die Umwelt leidet unter den enormen zusätzlichen Müllmengen, die bei der Bonpflicht nun anfallen. Kassenbons werden nicht auf herkömmlichem Papier gedruckt, sondern auf sogenanntem Thermopapier. Dieses steht im Verdacht, krebserregende Chemikalien zu enthalten.

Muss ich meinen Bon jetzt immer mitnehmen?

In Ländern wie Italien oder Österreich besteht die Belegannahmepflicht. Wer dort beispielsweise beim Bäcker ein Brot kauft, könnte auch auf der Straße nach dem Verlassen des Geschäftes von der zuständigen Finanzbehörde kontrolliert und nach dem Bon gefragt werden. Auch damit sollen, Läden, die Steuern hinterziehen, leichter überführt werden zu können.

In Deutschland gilt diese Regelung aber nicht – hier besteht lediglich die Belegausgabepflicht. Als Kunde wird Ihnen daher zwar bei jedem Einkauf ein Beleg gedruckt, mitnehmen müssen Sie ihn jedoch nicht. 

Kann man die Papierverschwendung vermeiden?

Der Nachweis der Einkäufe durch einen Bon ist zwar Pflicht, allerdings ist die Form des Belegs nicht festgelegt. Das heißt: Es muss nicht zwingend ein Bon ausgedruckt werden, sondern dieser könnte dem Kunden auch elektronisch übermittelt werden – zum Beispiel per E-Mail oder WhatsApp. 

Zwar wird dabei Papier gespart, allerdings macht das den Verbraucher auch zu einem gläsernen Kunden. Und es bleibt fraglich, ob sich der Austausch von Mailadressen beim Bäcker durchsetzt.

Kioske und andere Händler, die zahlreiche Kunden mit Mini-Einkäufen haben, können außerdem beim Finanzamt einen Antrag auf eine Befreiung der Kassenbonpflicht stellen. Allerdings muss dieser nicht genehmigt werden – und kann auch jederzeit widerrufen werden. 

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