Aufmacher Freising Silvester
29.12.2014

Kein Silvesterfeuerwerk in Freising

Der Hintergrund: Nach einem Großbrand auf dem Tübinger Markplatz in der Silvesternacht 2008/2009 war die entsprechende  Verordnung des Bundesrechts schärfer gefasst worden.

„Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten“, heißt es im § 23 der 1. SprengV.

Aufgrund einer maximalen Steighöhe von 100 Metern, wie sie in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper erreichen können, dürfen sich beim Zünden einer Silvesterrakete folglich keine Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime oder historische Gebäude in einem Umkreis von jenen 100 Metern befinden. Und das bedeutet für Freising ein Feuerwerksverbot im gesamten Innenstadtbereich.

Die Stadtverwaltung bittet dringend, dieses Verbot zu beachten.
29. Dezember 2014, 10:45 Uhr, uk
Aufmacherfoto: „Freising marienplatz“ von Violatan – Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 2.0 de über Wikimedia Commons – http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Freising_marienplatz.jpg#mediaviewer/File:Freising_marienplatz.jpg

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