04.03.2015

Klagen von Kommunen gegen 3. Startbahn erfolglos

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies ihre Klagen gegen die Nichtzulassung der Revision zurück, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Damit wollten Stadt und Landkreis Freising sowie mehrere Gemeinden erreichen, dass das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) vom 19. Februar 2014 höchstrichterlich überprüft wird.

Der VGH hatte vor einem Jahr grünes Licht für den Bau der umstrittenen milliardenteuren Piste gegeben. Noch nicht entschieden hat das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerden des Bundes Naturschutz in Bayern (BN) und zahlreicher privater Kläger. Ohnedies liegt das Projekt auf Eis, da sich die Stadt München als einer der drei Flughafengesellschafter an einen ablehnenden Bürgerentscheid zum Bau der dritten Startbahn gebunden fühlt.

dpa-infocom

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