06.03.2020

Kommunalwahlen in München: Bis dahin können Sie noch die Briefwahl beantragen!

Wer seine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und Briefwahl beantragen möchte, der kann entweder über den Vordruck auf der Rückseite ausfüllen und per Post, per E-Mail oder Fax an das für ihn zuständige Wahlamt schicken – in München wäre das das KVR.

Es ist auch möglich, über einen Brief bzw. per Fax die Wahlunterlagen zu beantragen – dazu müssen Sie keinen Grund angeben, sondern lediglich Ihren Familiennamen, Vornamen, das Geburtsdatum, Ihre Adresse und dass Sie gerne per Briefwahl wählen möchten an das für Sie zuständige Wahlamt senden.

Über den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung gelangen Sie zu der Website, auf der Sie online die Briefwahl beantragen können. Wer in München wohnt, kann beispielsweise hier online seine Briefwahl beantragen. Der schnellste Weg, an die Briefwahlunterlagen zu kommen ist jedoch, persönlich auf dem Amt Briefwahl zu beantragen. Dazu brauchen Sie Ihren gültigen Lichtbildausweis und die Wahlbenachrichtigung – dannbekommen Sie den Wahlschein ausgehändigt und können ihn auch direkt ausfüllen und abgeben.

Bis dahin können Sie noch Briefwahl beantragen

Der spätmöglichste Zeitpunkt, zu dem Sie den Antrag stellen können, ist der Freitag, 13. März um 15 Uhr – am besten mündlich. Wer per Post die Briefwahl beantragt, sollte diesen daher bis spätestens Mittwoch abschicken, damit der Antrag rechtzeitig bei den Behörden eingeht. 

Seinen fertig ausgefüllten Wahlbrief sollte man – wenn man ihn per Post versendet – bis zum Donnerstag, 12. März absenden, denn der Wahlbrief muss den Wahlämtern bis spätestens Sonntag, den 15. März, um 18 Uhr vorliegen.

Bei Wahlbriefen, die erst am Freitag vor der Wahl eingeworfen werden, kann es sein, dass diese nicht mehr rechtzeitig ankommen und nicht gewertet werden. In diesem Fall ist es sicherer, den Brief direkt abzugeben. Wo das möglich ist, steht in den Briefwahlunterlagen.

Das sind die Ausnahmen

In besonderen Ausnahmefällen – wie zum Beispiel einer plötzlichen Erkrankung – können Sie den Wahlschein für die Kommunalwahlen noch am jeweiligen Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragen. Dazu müssen Sie die Erkrankung mit einem ärztlichen Attest belegen können.

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