Bild: Maurizio Gambarini
06.02.2020

Krank als Arbeitnehmer: Ihre Rechte und Pflichten bei Grippe & Co

Wann sollte ich mich krank melden?

Ob Dauerhusten, Fieber oder Magen-Darm-Alarm  – sobald Sie sich nicht gesund genug fühlen, um in die Arbeit zu gehen, müssen Sie das den Arbeitgeber wissen lassen. Sofern in Ihrem Betrieb keine besonderen Vorgaben gelten, ist es egal, ob Sie sich telefonisch oder per E-Mail krankmelden. Wichtig ist nur, dass Sie das schon am ersten Tag und möglichst vor Arbeitsbeginn tun – und zwar beim zuständigen Vertreter Ihres Arbeitgebers. Das kann sowohl die Personalabteilung als auch Ihr Vorgesetzter sein, ein Anruf beim Kollegen reicht allerdings nicht. Bestenfalls geben Sie gleich Bescheid, wie lange Sie vermutlich ausfallen. So können Ihre Kollegen besser planen.

Brauche ich sofort ein Attest?

Seit etwa zwei Jahren haben Arbeitgeber das Recht, bereits am ersten Krankheitstag ein Attest zu verlangen. Sind Sie nur leicht erkrankt, benötigen Sie in der Regel aber für die ersten drei Arbeitstage kein ärztliches Attest. Spätestens am vierten krank verbrachten Tag muss Ihrem Arbeitgeber aber eine Krankschreibung vorliegen. Wenn Sie also an einem Montag erkranken, reicht es, wenn Sie am Donnerstag ein Attest einreichen. Bleiben Sie von einem Donnerstag an daheim, muss am Montag eine Krankschreibung vorliegen – sofern Ihr Betrieb über das Wochenende geschlossen ist. Dauert Ihre Erkrankung länger, als auf Ihrer Krankmeldung angegeben, dann sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber erneut zu informieren. Auch eine Folgebescheinigung vom Arzt wird dann fällig. 

Muss mein Arbeitgeber wissen, warum ich ausfalle?

Grundsätzlich darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht nach dem Grund Ihres Ausfalls fragen. Durch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfährt Ihr Chef lediglich, wie lange Sie ausfallen. Die Diagnose bekommt in Form eines verschlüsselten Codes nur die Krankenkasse übermittelt. Eine Ausnahme gibt es: Wenn Sie eine schwerwiegende, ansteckende Krankheit haben, müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren, um weitere Ansteckungen unter Ihren Kollegen zu vermeiden.

Bekomme ich weiterhin Gehalt, wenn ich krank gemeldet bin?

Wenn Sie vor Ihrer Erkrankung länger als vier Wochen durchgehend gearbeitet haben, zahlt der Betrieb gesetzlich Versicherten bis zu sechs Wochen (bzw. 42 Tage) das übliche Gehalt. Dauert Ihre Krankheit länger an, übernimmt die Krankenkasse die Bezahlung: Sie zahlt Krankengeld, das sich in einer Spanne zwischen mindestens 70 Prozent des bisherigen Bruttogehalts und maximal 90 Prozent Ihres Nettolohns bewegt. Ob Sie bei wiederholter Krankheit Anspruch auf die Gehaltsfortzahlung Ihres Arbeitgebers haben, hängt von der Ursache Ihrer Arbeitsunfähigkeit ab. Bei unterschiedlichen Diagnosen zahlt Ihnen das Unternehmen jedes Mal wieder bis zu sechs Wochen Ihr Gehalt.

Wie muss ich mich verhalten, wenn ich krankgeschrieben bin?

Wenn Sie krank sind, müssen Sie sich so verhalten, dass Sie möglichst schnell wieder gesund werden. Das heißt nicht, dass Sie zwingend das Bett hüten oder im Haus bleiben müssen. Alles, was nicht negativ für den Heilungsprozess ist, ist erlaubt. Zur Genesung kann zum Beispiel auch ein Spaziergang beitragen. Das bedeutet auch, dass Sie nicht laufend für Ihren Arbeitgeber erreichbar sein müssen. Grundsätzlich gilt aber, dass Sie sich  schonen sollten – eine Party wird von Ihren Vorgesetzten also vermutlich nicht so gern gesehen.

Kann ich krank verbrachte Urlaubstage nachholen?

Grundsätzlich werden Ihnen Urlaubstage gutgeschrieben, an welchen Sie krank waren. Sie müssen sich dazu aber sofort am ersten Krankheitstag bei Ihrem Arbeitgeber melden und – anders als im Normalfall – auch sofort ein Attest einreichen. Wenn Sie Ihren Urlaub nicht daheim verbringen, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber im Krankheitsfall auch ihre Urlaubsadresse und die Nummer, unter der Sie erreichbar sind, mitteilen. Dies gilt auch bei Reisen ins Ausland.

Wenn ich mich schon wieder fit fühle, muss ich mich „gesundschreiben“ lassen?

Es steht Ihnen frei, wieder in die Arbeit zu gehen, wenn Sie sich gesund fühlen. Meistens ist es trotzdem ratsam, sich die Zeit frei zu nehmen, die der Arzt für Sie vorgesehen hat. Denn auch, wenn Sie glauben, gesund zu sein, kann von Ihnen immer noch ein Ansteckungsrisiko ausgehen. Läuft Ihr Körper noch nicht wieder auf Hochtouren, kann die Arbeit Sie zudem schneller als sonst überanstrengen – verbunden mit der Gefahr, dass Sie länger ausfallen, als das eigentlich der Fall gewesen wäre. Wegen seiner Fürsorgepflicht kann Ihr Arbeitgeber Sie auch nach Hause schicken, wenn es Ihnen am Arbeitsplatz sichtlich schlecht geht.

Müssen Arbeitslose sich auch krankmelden?

Die Krankmeldungspflicht gilt für Arbeitnehmer ebenso wie für Arbeitslose. Diese müssen sich im Krankheitsfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden, da Sie in diesem Zeitraum nicht vermittelt werden können. 

Was passiert, wenn mich nicht krankmelde oder mein Attest zu spät vorlege?

Verstoßen Sie gegen die vorgeschriebenen Richtlinien, kann das zu einer Abmahnung, im schlimmsten Fall sogar zu einer Kündigung führen. Gekündigt werden kann aber auch, wer sich vorschriftsmäßig krankmeldet: Fehlt ein Arbeitnehmer überdurchschnittlich oft, kann ein Arbeitgeber die Kündigung einreichen – sogar ohne vorhergehende Abmahnung. Allerdings muss dazu begründet anzunehmen sein, dass der Arbeitnehmer weiterhin krankheitsbedingt fehlen wird und dass die Fehlzeiten dem Unternehmen schaden.

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