Verkehrsschild mit dem Thema Arbeit und Urlaub
24.07.2018

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Kuriose Verkehrsregeln in Europa

Diese Verkehrsregeln kennen Sie vermutlich noch nicht:

• Österreich: Geschwindigkeiten werden geschätzt!

 „Geblitzt“ werden heißt in diesem Fall nicht zwingend, dass ein rotes Licht aufleuchten muss. Vielleicht wurden Sie einfach nur durch einen Polizisten beobachtet! Die Polizei dort hat ein sogenanntes „geschultes Amtsauge“ und darf Geschwindigkeiten einschätzen.

• Slowenien: Tagsüber mit Licht fahren!

Sie sollten tagsüber unbedingt mit Licht fahren, sonst kostet Autofahren ohne Licht Euro 125,–. Zudem bitte beim Rückwärtsgang einlegen das Warnblinklicht einschalten.

• Kroation: Glühbirnen als Reserve ins Auto packen!

Zur Sicherheit immer Glühbirnen für das Auto einpacken! Diese sind Pflicht! Ein kaputtes Scheinwerferlicht und keinen Ersatz dabei haben, kann teuer werden! Dabei ist es völlig egal, ob Sie wissen, wie man die Glühbirnen wechselt.

• Italien: Bei über 1,5 Promille droht Autozwangsversteigerung!

Wenn der Fahrer über 1,5 Promille hat, darf offiziell das Auto zwangsversteigert werden!

• England: für das natürliche Bedürfnis eigene Auto anfassen!

Wenn man ein dringendes Bedürfnis hat und keine Toilette in der Nähe ist, gibt es eine einfache straffreie Lösung:  Rechts bzw. Links ran fahren, hinten an das Auto an den rechten Reifen gehen und das Bedürfnis erledigen. Voraussetzung: Die rechte Hand muss währenddessen das Auto berühren – warum auch immer…

• Dänemark: Vor dem Wegfahren immer unter das Auto schauen!

Es gibt die offizielle Pflicht vor dem Wegfahren unter das Auto zu schauen.  Aber nicht, um zu checken, ob die Bremsen und Co noch fit sind, sondern um zu prüfen, ob nicht jemand unter dem Auto liegt.

• Slowenien: „Knöllchen“ rechtzeitig bezahlen –  bis zu 50% off!

In Slowenien herrscht Schnäppchen-Alarm für Verkehrssünder! Wenn Sie ein Knöllchen kassieren, sollten Sie es am Besten so schnell wie möglich bezahlen! Dafür werden Sie belohnt: Begleichen Sie innerhalb von 20 Tagen die Schuld, kann ein Rabatt bis zu 50% angerechnet werden.

• Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland

Sie haben im Ausland einen Verkehrsverstoß begangen? Informieren Sie sich mit welcher Strafe Sie rechnen müssen. Alle Angaben ohne Gewähr. ADAC-Bussgeldrechner.


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