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24.11.2020

Corona-Regeln an Weihnachten!

Die Ministerpräsidenten der Länder und Kanzlerin Merkel haben sich am Mittwoch auf folgende Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt: Im Zeitraum vom 23. Dezember bis höchstens 1. Januar sollen Treffen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden – auch aus verschiedenen Haushalten. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren könnten noch dazugerechnet werden.

Vor Weihnachten gelten strengere Regeln

Außerdem gelten strenge Kontaktbeschränkungen vom 1. Dezember an. Private Treffen sollten vor Weihnachten auf fünf Personen aus maximal zwei Haushalten beschränkt werden. Vor dem Familienfest sollen sich Menschen zudem in Selbstquarantäne begeben, um das Infektionsrisiko zu senken. Außerdem haben Kanzlerin Merkel und Ministerpräsident Söder an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, sich dabei wirklich nur mit dem engsten Freundes- oder Familienkreis zu treffen.

Um für Reisende mehr Platz zu schaffen, sollen vor Weihnachten in den ICEs der Deutschen Bahn nur noch Sitzplätze reservierbar sein.

Der Teil-Lockdown wird verlängert

Alle Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie sollen bis mindestens zum 20. Dezember geschlossen bleiben. Die Corona-Hilfen des Bundes, die die Einrichtungen und Gastronomen bereits im November erhalten haben, werden verlängert. Am 15. Dezember sollen Bund und Länder über eine erneute Verlängerung diskutieren.

Schärfere Regeln für Geschäfte

Auch vor Geschäften und auf Parkplätzen soll die Maskenpflicht gelten. Außerdem soll eine Quadratmeter-Regel die Kundenanzahl in Supermärkten und Einkaufszentren regeln: In Geschäften, die größer als 800 Quadratmeter sind, gilt die Regel: Ein Kunde auf 20 Quadratmetern. Für kleinere Läden gilt: Pro Kunde müssen 10 Quadratmeter Platz sein. 

Verschärfte Maßnahmen in Hotspots mit hohen Inzidenzwerten

Für Regionen mit Inzidenzwerten von über 200 sollen laut zusätzlich verschärfte Maßnahmen gelten – auch an Schulen. Diese Regeln sollen aber erst für den Unterricht ab der 8. Klasse gelten, beispielsweise könnte es dann zu einer Halbierung von Klassen kommen. Positiv getestete Schüler sollen gemeinsam mit ihren Mitschülern – in der Regel die Schulklasse – sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden

Teilweise Verbot von Feuerwerken

Silvesterfeuerwerke auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen werden untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Ein Verkaufsverbot wird es allerdings nicht geben.

Auf Skiurlaub soll verzichtet werden

Skiurlaube sollen bis mindestens 10. Januar vermieden werden. Ein Verbot wird es wohl nicht geben, allerdings wird strengstens empfohlen, darauf zu verzichten – auch im Hinblick darauf, dass viele Skigebiete als Risikogebiet gelten.

Was gilt für Bayern?

Am Donnerstag berät sich das bayerische Kabinett darüber, wie genau die Bund-Länder-Beschlüsse umgesetzt werden. Dann soll zum Beispiel auch geklärt werden, ob die während der Feiertage gelockerten Regeln an Silvester wieder verschärft werden. 

Längere Weihnachtsferien für Bayern

Immer wieder wurde in den vergangenen Wochen über die Weihnachtsferien diskutiert. Sollen sie wegen Corona verlängert werden? In Bayern ist es endgültig: Sie starten heuer früher. Söder warnte jedoch davor, dass die Ferien kein Rückschlag für die Infektionszahlen sein sollen.

dpa-infocom

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