Bild: Marijan Murat
16.10.2020

Landkreis Fürstenfeldbruck: Distanzunterricht und kleinere Kita-Gruppen

Was bedeutet das für die Schulen?

Im Klassenzimmer ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dies kann zur Folge haben, dass Klassen geteilt und die beiden Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenzunterricht und Lernen zu Hause unterrichtet werden.

Dies ist nur dann nicht nötig, wenn die baulichen Gegebenheiten vor Ort die Einhaltung des Mindestabstands auch bei voller Klassenstärke ermöglichen.

Darüber hinaus ist das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für alle Schülerinnen und Schüler ab der ersten Jahrgangsstufe verpflichtend.

Was bedeutet es für Kindertagesstätten?

Kinder werden in reduzierter Gruppenstärke und mit fester Zuordnung betreut.

Das Personal muss eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Kinder mit einen leichtem Schnupfen und/oder gelegentlichem Husten dürfen nur dann die Kita besuchen, wenn sie negativ auf das Coronavirus getestet worden sind. Zudem müssen sie fieberfrei sein und dürfen zuvor keinen Kontakt zu einer mit SARS-CoV2 infizierten Person gehabt haben.

Die Allgemeinverfügung vom 12.10.2020 wird mit Inkrafttreten der nächsten Änderung der 7. Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung oder einer dieser entsprechenden Regelung aufgehoben.

Damit gelten im Landkreis Fürstenfeldbruck ab diesem Zeitpunkt gegenüber der bayernweiten Regelung grundsätzlich keine abweichenden Regelungen mehr außer ggf. für die Schulen und Kindertagesstätten, dies aber nur dann, wenn der Freistaat Bayern für diese keine Regelung trifft.

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