Frau zeichnet mit Bleistift die Position für einen Rauchmelder an. Foto: Patrick Seeger/Archiv
19.12.2017

Lebensrettende Maßnahme: Rauchmelderpflicht ab 1. Januar

Eine lebensrettende Maßnahme, betont Claudia Groetschel, Sprecherin des Forums Brandrauchprävention. Pro Tag werden in Deutschland etwa zwei Menschen dank Rauchmeldern vor dem Tod, Brandverletzungen oder Rauchvergiftungen bewahrt. Das ergab eine bundesweite Medien-Auswertung des Forums über einen Zeitraum von fünf Monaten.

«Die meisten Brände entstehen tagsüber, aber die meisten Menschen sterben bei Feuern in der Nacht», erklärt Groetschel. In Zahlen: 70 Prozent der Feuertoten kommen im Durchschnitt nachts bei Bränden ums Leben – dabei brechen dann nur 35 Prozent aller Feuer aus. «Sie fallen vom Schlaf direkt in die Bewusstlosigkeit», erklärt die Sprecherin.

Im Schlaf seien die Sinne getrübt, so Jürgen Weiß vom Bayerischen Feuerwehrverband. Wenn der Geruchssinn nicht warnt, müsse das stellvertretend ein Rauchmelder übernehmen. «Dann können sich die Personen rechtzeitig selbst retten.»

In der Pflicht stehen laut bayerischem Innen- und Bauministerium die Eigentümer. Sie müssen für ihre Mieter Rauchmelder anbringen, aber auch im eigenen Haus und der Eigentumswohnung sind diese vorgeschrieben. In Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthalträumen führen, soll jeweils ein Rauchmelder installiert sein. «Der Vermieter kann bestimmen, ob der Mieter selbst für die jährliche Wartung zu sorgen hat oder ob er diese Aufgabe an eine Firma überträgt», teilt der Mieterverein München mit. Eigentümer müssen die Melder aber mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen.

Dank Aufklärungsarbeit und neuer Gesetzgebung sei die Anzahl der Toten durch Brände deutschlandweit von rund 700 im Jahr 2000 auf knapp 360 im vergangenen Jahr gesunken, erklärt Groetschel vom Forum Brandrauchprävention. «Die Zahlen sind kontinuierlich nach unten gegangen» – sie sieht einen direkten Zusammenhang mit der Zunahme der Rauchmelder.

2003 hatte Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland die Pflicht für alle Neubauten eingeführt, Bayern zog 2013 nach. Die Vorschriften sind in den jeweiligen Landesbauverordnungen geregelt, deshalb gibt es keinen bundeseinheitlichen Stichtag. Alle Bundesländer sehen eine Übergangszeit vor, in der die Verpflichtung zunächst nur für Neubauten besteht. Ab dem neuen Jahr gibt es mit Bayern in 14 Bundesländern Einbaupflichten auch für alte Wohnungen.

58 Menschen kamen bayernweit im vergangenem Jahr bei Bränden ums Leben, laut Weiß vom Landesfeuerwehrverband starb der Großteil in Wohnungen. Er hofft im kommenden Jahr auf einen Rückgang der Zahlen. «Wir sind aber nicht so blauäugig und glauben, dass jeder Eigentümer die Rauchmelder auch zum Stichtag installiert hat.» Spezielle Kontrollen sieht das Innen- und Bauministerium nicht vor.

Aber bei einem Brand mit Verletzten oder Toten drohen dem Eigentümer strafrechtliche Konsequenzen, sollte er keine Rauchmelder installiert haben. Mieter könnten auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Für den Versicherungsschutz muss der Eigentümer die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen einhalten.

Weitere Informationen und die rechtlichen Hintergründe finden Sie auch im Internet.


dpa-infocom

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