16.10.2017

Letzte Runde für alte Kaminöfen: Stadt München fördert den Austausch

Die gibt es für den Austausch eines alten Kaminofens gegen einen neuen im Rahmen des „Förderprogramms zum Austausch alter festbrennstoffbefeuerter Öfen“ (Austausch „alt gegen neu“) vom Referat für Gesundheit und Umwelt.

„Wer sich für den Austausch seines alten Kaminofens entscheidet, tut etwas Gutes für unsere Umwelt, verbessert die Luftqualität in München und erhält auch noch Geld – aber nur bis Ende Dezember,“ sagt Münchens Umweltreferentin Stephanie Jacobs.

Radio Arabella berichtete:

https://www.radioarabella.de/arabella-aktuell/nachrichten/aktuelles/kaminoefen-gemuetlich-und-schmutzig/

Mit jedem Austausch einer Altanlage gegen eine neue Anlage, welche den ab 1. Januar 2019 in München geltenden Bestimmungen entspricht, wird jeweils eine Reduzierung der Feinstaubbelastung von etwa 73 Prozent und eine Reduzierung der CO-Belastung von zirka 69 Prozent erzielt.

Öfen mit dem Typschild-Datum (1. Januar 1985 bis 29. Dezember 1999) müssen nach einer Vorgabe der Münchner Brennstoffverordnung (BStV) bis spätestens 31. Dezember 2018 außer Betrieb genommen werden oder sind bis spätestens zu diesem Datum mit einer Einrichtung zur Minderung der Staubemission nachzurüsten.

Noch eher trifft es Betreiberinnen und Betreiber von Altanlagen mit Typschild-Datum 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984: Solche Anlagen sind auch nach Vorgabe der BStV bereits am 31. Dezember 2017 außer Betrieb zu nehmen oder mit Einrichtungen zur Reduzierung von Feinstaub nachzurüsten, wenn Sie die vorgegebenen Werte für Staub und Kohlenmonoxid nicht einhalten.

Anträge stellen – das ist zu beachten

  • Betreiberinnen und Betreiber von Kaminöfen mit einem Typschild-Datum 1. Januar 1985 bis 29. Dezember 1999 müssen ihren Förderantrag für den Austausch einer solchen Altanlage bis spätestens 31. Dezember 2017 (dann endet das Förderprogramm) beim Referat für Gesundheit und Umwelt eingereicht haben. Förderanträge, die nach dem 31. Dezember 2017 beim Referat für Gesundheit und Umwelt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Wenn die zur Verfügung stehenden Fördermittel verbraucht sind, endet das Förderprogramm bereits vorher.
  • Für Altanlagen mit dem Typschilddatum 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 können keine Förderanträge mehr eingereicht werden; für solche Altanlagen endete die Antragsfrist für den Austausch „alt gegen neu“ bereits am 31. Dezember 2016.
  • Interessierte können sich informieren beim Referat für Gesundheit und Umwelt, RGU-UVO 22 – Austausch alter Öfen, Bayerstraße 28a, 80335 München,
    E-Mail:
    immissionsschutz-nord.rgu@muenchen.de.

Rathausumschau LH München

Zur Übersicht

Auch interessant