Bild: Michele Tantussi
31.08.2020

Außer an den Grundschulen: Maskenpflicht für die ersten neun Schultage beschlossen

Update 31.08.2020, 13:00 Uhr – aus der Pressekonferenz mit Markus Söder:

Generell gilt: Auf dem Schulweg, im Schulhof und im ÖPNV gilt nach wie vor die Maskenpflicht.

• Im Unterricht wird es für die Grundschulen generell keine Maskenpflicht geben.

• Weiterführende Schulen: In den ersten neun Schultagen gilt eine generelle, temporäre Maskenpflicht. Danach nur dann, wenn es das Infektionsgeschehen erfordert.


Im Mittelpunkt des Bildungsgipfels stand dabei die Frage, ob es in Bayern auch im Unterricht eine Maskenpflicht braucht. Dass Schüler und Lehrer im übrigen Schulgebäude sowie bei der Anfahrt in Schulbussen Mund und Nase zum Infektionsschutz verhüllen müssen, dürfte wie in vielen anderen Bundesländern als gesetzt gelten. Eine finale Entscheidung ist aber hierzu noch nicht gefallen.

An dem Gespräch auf Einladung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nahmen neben Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) auch Vertreter von Eltern-, Lehrer- und Schülervertretern sowie Bildungsverbänden teil. Bereits vor Beginn zeigte sich, dass die Meinungen über den Start ins Schuljahr in der Pandemie weit auseinander gehen. Während die Staatsregierung einen Regelbetrieb für alle Schüler plant, fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft etwa eine Halbierung der Schülerzahl in den Schulen und einen wechselweisen Ersatzunterricht zuhause.

In Nordrhein-Westfalen hatten Schüler an weiterführenden Schulen zwischenzeitlich auch im Unterricht Masken tragen müssen. Diese Regelung läuft aber an diesem Montag wieder aus. Ausgenommen waren nur die Grund- und Förderschüler der Primarstufe.

Maskenpflicht zu Schulbeginn?

Söder hatte das Vorgehen in NRW mehrmals als interessanten Ansatz bezeichnet, eine abschließende Festlegung aber vermieden. In Nordrhein-Westfalen war die Maskenpflicht im Unterricht aber nicht unumstritten. Final beschließen wird Bayern das Schulkonzept in einer Sitzung des Ministerrates am Dienstag (01. September) in München.

In Bayern gilt bisher wegen der Pandemie eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Orten, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Verstöße werden mit 250 Euro und 500 Euro im Wiederholungsfall geahndet. Eine Maskenpflicht in den Schulgebäuden außerhalb des Unterrichts und in den Schulbussen gilt als weitgehend sicher. Offen ist aber etwa auch noch, welche Vorschriften es für Lehrer geben wird.

Wichtige Fragen für den Schulbetrieb in der Pandemie betreffen aber auch den Umgang mit steigenden Infektionszahlen und dadurch möglicherweise notwendigen Schulschließungen samt des dann notwendigen Unterrichts von zu Hause. Bayern setzt zur Prävention der Infektion neben Masken insbesondere auf eine umfangreiche Teststrategie, diese soll durch frühzeitige Befunde ausdrücklich auch Mitarbeiter an Schulen, Schüler und ihre Familien vor einer unbemerkten Ansteckung mit dem Virus schützen.

dpa-infocom

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