Bild: Daniel Naupold/Archiv
17.08.2017

Messerstecher von Grafing muss dauerhaft in die Psychiatrie

Das Münchner Landgericht II schloss sich am Donnerstag den Forderungen von Staatsanwalt, Verteidiger und Nebenklage an. Die Tat gehe auf die psychische Erkrankung des Beschuldigten zurück, sagte der Richter zur Begründung. «Er war nicht schuldfähig, weil er seine Handlungen nicht steuern konnte.» Von dem 28-Jährigen gehe aufgrund seines Gesundheitszustands weiterhin eine massive Gefahr aus. Alle Prozessbeteiligten nahmen die Entscheidung an.

Der 28-Jährige hatte im Mai 2016 am Bahnhof in Grafing bei München vier Menschen mit einem Messer attackiert; einer von ihnen starb. Der gebürtige Hesse hatte im Prozess die Taten eingeräumt und seine Wahnvorstellungen geschildert: Er habe gedacht, Deutschland werde von Islamisten überrannt. Um zu überleben, so seine Gedankenwelt, müsse er zum Islam konvertieren und dafür ein Menschenopfer bringen.

Am Mittwoch hatte ein Sachverständiger ein Gutachten vorgestellt, nachdem der Beschuldigte nicht schuldfähig ist, weil er unter einer biopolaren Störung mit psychotischen Symptomen leidet. Während des Prozesses hatte sich der Beschuldigte entschuldigt. «Das, was ich getan habe, tut mir unglaublich leid. Ich wünschte ich wäre in der Klinik geblieben, hätte meine Medikamente genommen, dann wäre das alles nicht passiert.» Sein Verteidiger hatte vor dem Urteil über seinen Mandanten gesagt, dieser sei «zutiefst entsetzt über sich selbst.»

dpa-infocom

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