Bild: Frank Molter
07.02.2020

«Mietenstopp»-Volksbegehren geht in die nächste Phase

Das Votum ist eindeutig: 51.983 Menschen haben in dreieinhalb Monaten für das von einem breiten Bündnis getragene Volksbegehren #6JahreMietenstopp unterschrieben. Damit können die Volksbegehren-Macher die Zulassung des Begehrens beantragen. „Die hohe Zahl an Unterschriften zeigt, wie groß die Not ist“, sagt Beatrix Zurek, die Vorsitzende des Landesverbands Bayern des Deutschen Mieterbundes und des DMB Mietervereins München. „Unser soziales Gefüge ist in Gefahr, wenn es so weitergeht. Die Zeit drängt. Deshalb reichen wir nun die Unterschriften beim bayerischen Innenministerium ein.“

Für den Zulassungsantrag beim Innenministerium wären nur 25.000 Unterstützer- Unterschriften notwendig gewesen. Das breite Bündnis des Volksbegehrens hat mehr als doppelt so viele gesammelt. Zum Vergleich: Das entspricht heruntergerechnet auf die kürzere Sammeldauer den Unterschriften in dieser Phase für das letzte erfolgreiche Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Und es sind ein anderer Vergleich deutlich mehr abgegebene Stimmen als beim ebenfalls erfolgreichen Volksbegehren zum Nichtraucherschutz von 2010.

Wenn das Innenministerium grünes Licht gibt, wird die zweite Phase des Volksbegehrens eingeläutet: Es geht in die Rathäuser. Zeitraum dafür könnte bereits der Frühsommer sein. „Die Menschen in Bayern wünschen sich dringend eine Veränderung, damit der außer Kontrolle geratene Mietmarkt wieder in geregelte Bahnen gelenkt wird“, sagt Beatrix Zurek.

Das Volksbegehren wird von einem breiten Bündnis getragen. Dazu gehören neben dem Mieterverein München und dem Mieterbund Bayern die SPD München und Bayern, der DGB Region München, die LINKE Landesverband Bayern und München und die Bürgerinitiative #ausspekuliert. Weitere Unterstützer sind etwa der Sozialverband VdK Bayern, die GRÜNEN Bayern und München und der Kreisjugendring München-Stadt sowie die ÖDP Bayern.

Damit auch weiter in neue Wohnungen investiert wird, sollen Neubauten ausgenommen werden. Weitere Ausnahmen soll es für Vermieter geben, bei denen die Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Auch bei Modernisierungen und Wiedervermietung soll eine Erhöhung bis zu einem Betrag von 80 Prozent der Vergleichsmiete möglich sein.

Mit einem Volksbegehren können Bürger in Bayern Gesetze initiieren oder ändern. Dafür müssen in einem ersten Schritt mindestens 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Wird das Volksbegehren dann zugelassen, müssen zehn Prozent der Wahlberechtigten im Freistaat innerhalb von zwei Wochen Unterschriftenlisten in den Rathäusern unterzeichnen, um erfolgreich zu sein. Dann muss der Landtag den Gesetzesvorschlag annehmen, oder es findet ein Volksentscheid statt.

dpa-infocom

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