Erste Hilfe: Mit Arabella München und dem ADAC Südbayern Lebensretter werden
Jede Minute zählt! Schneller als wir denken, kann jeder von uns in eine Notlage geraten und Hilfe benötigen. Ein Kind, das sich verschluckt hat, ein Unfall im Straßenverkehr oder ihr geratet selbst plötzlich in Not. Gut, wenn die Menschen um uns herum dann wissen, was zu tun ist und zum Lebensretter werden.
Gemeinsam mit dem ADAC Südbayern und unserem Schirmherrn, dem Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, startet Arabella München deshalb die große Lebensretter-Initiative. Damit wollen wir möglichst viele von euch für das wichtige Thema sensibilisieren. Nehmt an unserer Verlosung zum Aktionstag teil und schaut euch unsere Tipps und Videos rund das lebenswichtige Thema Erste Hilfe an oder testet euer eigenes Wissen im Quiz! Denn: In jedem von uns steckt ein Lebensretter - wir zeigen euch, wie ihr im Notfall richtig handelt!
„Ich finde es ganz wichtig, dass wir füreinander da sind. Und dass wir uns nicht immer nur auf die Profis verlassen, sondern hinschauen und selber helfen, wenn es jemandem nicht gut geht, und zwar sofort. Wir ehren auch Lebensretter in Bayern und ich finde es ganz toll, dass Arabella diese Lebensretter-Aktion macht. Bitte machen auch Sie hier alle mit!“
Dr. Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident, Schirmherr "Lebensretter"
„Als ADAC liegt Helfen in unserer DNA. Daher ist es uns eine Herzensangelegenheit, auch dieses Jahr wieder Teil der wichtigen Aktion Lebensretter zu sein. Schließlich kann jeder von uns schneller als gedacht in eine Notlage kommen – und sollte dann im Stande sein, Lebensretter zu werden. Mit Umsicht, Rücksicht und Hilfeleistung können wir alle miteinander einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit leisten.“
Dr. Gerd Ennser, Vorsitzender ADAC Südbayern
Richtiges Verhalten - muss ich Erste Hilfe leisten?
Die kurze Antwort auf diese Frage: Ja – aber nicht unter allen Umständen. Generell gibt es laut Gesetz eine Verpflichtung, Erste Hilfe zu leisten. Diese leitet aus dem Strafgesetzbuch ab: Paragraf 323c stellt unterlassene Hilfeleistung unter Strafe.
Demnach ist man verpflichtet, einer Person in einer Notlage zu helfen. Allerdings gibt es auch Grenzen. Dem potenziellen Ersthelfer muss die Hilfe zumutbar sein und die Person muss sich auch keiner erheblichen eigene Gefahr aussetzen.
Ein Mindestmaß an Hilfe sollte immer sein: Wähle die 112 und alarmiere den Rettungsdienst. Sichere die Unfallstelle ab und leiste den verletzten Personen Beistand.
Gut zu wissen: Ersthelfer stehen unter besonderen rechtlichen Schutz. Niemand muss befürchten, für einen Fehler bestraft zu werden, wenn er Erste Hilfe leistet. Also trau dich! Der schlimmste Fehler, den du machen kannst, ist nicht zu helfen.
Hättet ihr es gewusst?
Stabile Seitenlage, Druckverband und Kammerflimmern – sicher sind uns allen diese Begriffe geläufig. Aber das heißt noch lange nicht, dass wir wirklich wissen, was sie bedeuten und was im Ernstfall zu tun ist. Mit dem Erste-Hilfe-Quiz könnt ihr euer Wissen überprüfen und schauen, wie fit ihr in Sachen Erste Hilfe seid.
Falls ihr nicht alle Fragen richtig beantworten könnt, solltet ihr darüber nachdenken, eurer Erste-Hilfe-Wissen aufzufrischen und einen Kurs zu besuchen. Zum Beispiel bei ADAC gelbhilft, die mit über 200 Ausbildern deutschlandweit zertifizierte und hochwertige Erste-Hilfe-Kurse anbieten.
Denkt daran: Nur wenn ihr in einer Notlage wisst, was zu tun ist, könnt auch ihr zu Lebensrettern werden.
Wie verhalte ich mich bei einem Verkehrsunfall?
1. Absicherung der Unfallstelle
- Vorsichtsmaßnahmen: Aktiviere die Warnblinkanlage, ziehe eine Warnweste an und stelle das Warndreieck im Abstand von 100 bis 150 Metern zum Unfallort auf.
- Erste Hilfe und Notruf: Leiste Erste Hilfe bei Verletzungen und alarmiere den Rettungsdienst (112).
2. Einbeziehung der Polizei
- Notwendigkeit: Ruf die Polizei, wenn ein hoher Sachschaden entstanden ist, Personen verletzt wurden, der Unfallgegner sich von der Unfallstelle entfernt hat oder Versicherungsdaten fehlen.
3. Dokumentation des Unfalls
- Datenerfassung: Notiere Personalien aller Beteiligten und Adressen von Zeugen.
- Fotografieren der Unfallstelle: Dokumentiere die Unfallstelle durch Fotos.
- Unfallbericht und -skizze: Fülle diese möglichst gemeinsam aus, ohne ein Schuldanerkenntnis abzugeben.
4. Umgang bei nicht anwesendem Unfallgegner
- Verhalten: Warte eine angemessene Zeit, falls der Unfallgegner nicht vor Ort ist.
- Meldung an die Polizei: Melde den Unfall bei der nächsten Polizeidienststelle, falls der Geschädigte nicht direkt informiert werden kann.
5. Rechtliche Unterstützung
- Einschalten eines Anwalts: Ziehe bei Verletzungen oder hohen Sachschäden einen Anwalt hinzu.
- Sachverständige: Bei größeren Sachschäden sollte ein unabhängiger Sachverständiger die Schadenshöhe feststellen.
6. Medizinische Nachsorge
- Untersuchung durch einen Arzt: Lass alle Beschwerden nach dem Unfall ärztlich untersuchen und dokumentieren. Dies beeinflusst möglicherweise deinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen
Person bewusstlos: Stabile Seitenlage oder Reanimation?
- Die stabile Seitenlage verwendest du, wenn eine verletzte Person nicht ansprechbar ist, du aber eine Atmung feststellst. Die richtige Position des Körpers ist wichtig, damit die Atemwege freibleiben und die Person nicht erstickt.
- Du kannst KEINE Atmung bei einer bewusstlosen Person feststellen? Dann sofort mit der Reanimation beginnen! Nicht mehr als zwölf Minuten sollen in Bayern vom Ausrücken eines Rettungswagens bis zum Erreichen des Notfalls verstreichen. Gerade in ländlichen Regionen ist das für die Rettungskräfte oftmals nicht zu schaffen. Bei einem Herzstillstand ist aber sofortige Hilfe nötig. Denn wenn das Herz länger als fünf Minuten nicht mehr schlägt, sind irreversible Hirnschädigungen möglich, nach acht Minuten ohne Hilfe ist der Tod der betroffenen Person fast nicht mehr zu vermeiden. Darum ist Erste Hilfe so wichtig. Denn mit den richtigen Wiederbelebungsmaßnahmen können die entscheidenden Minuten gewonnen werden, bis die professionellen Retter eintreffen. Dabei reicht die Herzdruckmassage oft schon aus, um sauerstoffhaltiges Blut vom Herzen und der Lunge ins Gehirn und andere Organe zu transportieren.
- Und so funktioniert die die Herz-Lungen-Massage: Im Wechsel 30 Mal auf den Brustkorb drücken und dann zwei Luftzüge in den Mund der Person geben. Das machst du so lange, bis der Notarzt eintrifft. Für den richtigen Rhythmus kannst du dich z.B. an diesen Liedern orientieren.
Daten zu Reanimationen in Deutschland
- Der Durchschnittspatient war im Jahr 2023 männlich (65,9 Prozent der Fälle 2023) und 69,9 Jahre alt. Sehr junge Menschen mussten extrem selten reanimiert werden (1,4 Prozent). Rund 70 Prozent der Herz-Kreislauf-Stillstände fanden in der Wohnung statt, nur 15,4 Prozent in der Öffentlichkeit. Deutschlandweit wurden 2023 insgesamt 25.558 Fälle dokumentiert.
Quelle: Öffentlicher Jahresbericht 2023, Deutsches Reanimationsregister
So benutzt ihr einen Defibrillator
- Falls für die Reanimationsmaßnahmen ein sogenannter Laiendefibrillator oder AED (Automatisierter externer Defibrillator) zur Verfügung steht, kann dieser die Überlebenschancen des Patienten steigern. Der elektrische Impuls des AED kann einen ineffizienten und gestörten Herzrhythmus (Kammerflimmern) zum Beispiel nach einem Herzinfarkt wieder normalisieren. Der Vorteil der Laindefibrillatoren: Die Geräte sind ohne medizinische Vorkenntnis nutzbar und einfach zu bedienen. Zwei Elektroden müssen am freien Oberkörper der betroffenen Person anbracht werden. Danach führt das Programm den Ersthelfer in der Regel anhand von Tonanweisungen und Symbolen durch die Wiederbelebung.
- AEDs finden sich an öffentlichen Plätzen, in großen Firmen oder Bankinstituten. Zudem gibt es Apps, die anzeigen, wo in Ihrer Umgebung AEDs zu finden sind.
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