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30.07.2019

Mitbringsel aus dem Urlaub: Der Zoll informiert

Denn nicht alles, was in anderen Ländern angeboten und verkauft wird, ist auch hierzulande erlaubt.

Gerhard Rittenauer, Leiter des Hauptzollamts München, rät:

Ein Besuch im Internet unter www.zoll.de ist sehr hilfreich. Einen ebenfalls sehr guten Überblick über die wichtigsten Zollbestimmungen können sich Reisende über die kostenlose Smartphone-App „Zoll und Reise“ verschaffen. Nicht einmal Roaming – Gebühren fallen für die Benutzung im Ausland an.

Diese Regelungen werden den Reisenden vom Zoll trotzdem ans Herz gelegt:


HZA-M

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