Öfter mal was Neues! Einkommen, Renten, Kennzeichen. Das ändert sich im nächsten Monat.
Die Starkbierzeit in München beginnt traditionell nach Aschermittwoch, was den Beginn der Fastenzeit markiert. Die Starkbierzeit in München hat eine lange und traditionsreiche Geschichte, die bis ins 17. Jahrhundert zurückreicht.
Die Tradition des Starkbiers geht auf die Paulaner-Mönche zurück, die um 1629 begannen, ein besonders nahrhaftes Bier für die Fastenzeit zu brauen. Dieses Bier, oft als „flüssiges Brot“ bezeichnet, sollte den Verzicht auf feste Nahrung erleichtern, da „Flüssiges das Fasten nicht bricht“. Eine Übersicht der Starkbierfeste findet ihr hier.
Ab dem 1. März 2025 wird der Mindestlohn für Beschäftigte in der Zeitarbeitsbranche von 14 Euro auf 14,53 Euro pro Stunde angehoben. Dies betrifft rund 725.000 Beschäftigte, da der Mindestlohn in der Leiharbeit somit um mehr als 50 Cent steigt.
Zum Jahresbeginn 2025 haben viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Für Rentnerinnen und Rentner, die gesetzlich pflichtversichert sind, wird diese Erhöhung erst ab der Märzauszahlung ihrer Rente spürbar. Diese zweimonatige Verzögerung ist durch § 247 Satz 3 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) geregelt.
Bei einer durchschnittlichen Erhöhung der Zusatzbeiträge um 0,8 Prozentpunkte bedeutet dies für Rentner mit einer Nettorente von 1.500 Euro monatlich eine Kürzung von etwa sechs Euro.
Ab dem 1. März 2025 beginnt das neue Versicherungsjahr, und Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas, Roller sowie Elektrokleinstfahrzeuge benötigen ein grünes Versicherungskennzeichen. Dieses ersetzt das bisherige blaue Kennzeichen, das mit Ablauf des 28. Februar 2025 seine Gültigkeit verliert. Wer weiterhin mit einem ungültigen Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne Haftpflichtversicherung und macht sich strafbar. Dies kann zu Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Das Versicherungskennzeichen dient als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung und ist gesetzlich vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge mit einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern oder einer Motorleistung bis zu vier Kilowatt, darunter auch E-Scooter, S-Pedelecs und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie Quads bis 45 km/h. Für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Tretroller gibt es spezielle Klebeplaketten.
Wer das neue Kennzeichen noch nicht beantragt hat, sollte dies umgehend bei seiner Versicherung tun. Die Kosten beginnen bei etwa 40 bis 45 Euro pro Jahr für die Haftpflichtversicherung; Teilkasko-Tarife sind teurer. Das Kennzeichen ist direkt bei Versicherungen erhältlich und kann oft online bestellt werden.
Der Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine wird erneut gesetzlich um ein Jahr verlängert. Aufenthaltstitel, die bis mindestens 1. Februar 2025 gültig sind, werden automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Dies umfasst auch Arbeitserlaubnisse und Wohnsitzauflagen. Betroffene müssen keine Anträge stellen, wodurch auch die Behörden entlastet werden. Grundlage hierfür ist die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung.
Jährlich vom 1. März bis zum 30. September ist es in allen Bundesländern verboten, Hecken und Sträucher vollständig abzusägen oder stark zurückzuschneiden. Diese Regelung dient dem Schutz der Vögel.
Die Hofflohmärkte in München starten am 15. März 2025 im Pasinger Stadtpark West. Dies markiert den Beginn einer neuen Saison, bei der Hausbewohner ihre Höfe und Gärten in verschiedenen Stadtvierteln öffnen, um ihre gesammelten Gegenstände zu verkaufen. Die Märkte finden jeweils von 10 bis 16 Uhr statt und bieten eine entspannte Atmosphäre, um nach Schätzen zu suchen und die Nachbarschaft zu entdecken
München feiert den St. Patrick’s Day 2025 mit einem umfangreichen Programm, das die bayerisch-irische Freundschaft zelebriert. Die Feierlichkeiten finden am Wochenende des 15. und 16. März statt.
In der Nacht vom 29. auf den 30. März endet die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), auch bekannt als Winterzeit. Am Sonntag um 2 Uhr morgens werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt, wodurch diese Nacht eine Stunde kürzer wird. Obwohl das Ende der Zeitumstellung immer wieder zur Debatte stand, ist bisher keine Abschaffung in Sicht.
Besonders die Umstellung auf die Sommerzeit kann Auswirkungen haben, die einem Jetlag ähneln. Der menschliche Körper benötigt Zeit, um sich an den veränderten Schlaf-Wach-Rhythmus anzupassen. Schon eine Stunde Zeitverschiebung reicht aus, um die „innere Uhr“ vieler Menschen aus dem Gleichgewicht zu bringen. Diese innere Uhr ist kein bloßes Gefühl, sondern ein biologisches System im Gehirn: Zwei winzige Ansammlungen von Nervenzellen regulieren anhand des Lichteinfalls auf die Augen wichtige Körperfunktionen wie Temperatur, Hormonausschüttung und Stoffwechsel. Nach der Zeitumstellung dauert es in der Regel ein bis zwei Tage, bis sich die innere Uhr, gesteuert durch den Hormonhaushalt, an den neuen Rhythmus gewöhnt hat.
Zusätzlich zur Zeitumstellung findet am 29. März ein seltenes astronomisches Ereignis in Form einer partiellen Sonnenfinsternis statt. In Bayern wird die Verfinsterung zur Mittagszeit ihren Höhepunkt erreichen, gegen 12:11 Uhr, wobei etwa 16 % der Sonne verdeckt sein werden.