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28.04.2026

München führt Mindestpreise für Uber und Bolt ein

Ab dem 1. Juli 2026 gelten in München Mindestpreise für Mietwagenfahrten, die über Plattformen wie Uber, Bolt und ähnliche Anbieter vermittelt werden. Das hat der Kreisverwaltungsausschuss des Münchner Stadtrats beschlossen.

Ziel der neuen Regelung ist es, Preisunterbietungen zu begrenzen und den Wettbewerb zwischen Plattform-Fahrdiensten und Taxis fairer zu gestalten.

Mindestpreise für Uber, Bolt & Co. in München

Für Plattform-Fahrdienste gelten künftig diese Preisuntergrenzen:

Zum Vergleich: Der aktuelle Taxitarif in München liegt bei:

Damit bleiben Mietwagenfahrten auch künftig günstiger als Taxis, allerdings mit kleinerem Preisabstand.


Änderungen beim Taxitarif in München

Auch für Taxis sind Anpassungen geplant. Vor allem längere Fahrten sollen günstiger werden. Außerdem sinken zwei wichtige Festpreise:


Warum München Mindestpreise einführt

Die Grundlage dafür ist eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes. Seit der Reform dürfen Kommunen Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen festlegen.

Die Stadt begründet den Schritt mit dem wachsenden Druck auf das Taxigewerbe und mit wiederholten Verstößen bei Kontrollen von Mietwagenunternehmen, etwa im Bereich Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Lohnvorgaben.


Was der Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen ist

Taxis unterliegen strengeren Regeln als Mietwagen. Dazu gehören unter anderem:

Die neuen Mindestpreise sollen helfen, diese Unterschiede im Wettbewerb besser auszugleichen.

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