Rotes Aushängeschild Wohnung zu vermieten vor einem Mietshaus
16.07.2020

München: Volksbegehren "Mietenstopp" gekippt

Der Verfassungsgerichtshof in München hat das Volksbegehren „Sechs Jahre Mietenstopp“ für unzulässig erklärt. Damit bestätigt das Gericht eine entsprechende Einschätzung des Innenministeriums. Die Richter begründen ihre Entscheidung ebenfalls damit, dass solche vertragsrechtlichen Angelegenheiten – also Mietverträge – vom Bund geregelt werden.

Darum ging es bei dem Volksbegehren

Die Organisatoren des Volksbegehrens wollten die Mieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren. In Bayern – insbesondere in München – sind die Immobilienpreise in den letzten Jahren explodiert. Eine Wohnung zu finden, sei es zum Studieren oder um eine Familie zu gründen, ist fast unmöglich geworden. Das Volksbegehren „Mietenstopp“ hat das ändern wollen. Hinter dem Volksbegehren stehen maßgeblich der Mieterverein und die SPD. Die Organisatoren wollen nun Druck auf die schwarz-rote Bundesregierung ausüben: „Da es Bayern offenbar nicht kann, werden wir uns ab sofort dafür einsetzen, dass der Bund das riesige Problem Wohnungsmarkt endlich angeht“, sagte Kampagnenleiter Matthias Weinzierl. Im Herbst will das bayerische Bündnis einen bundesweiten „Mietenstopp-Gipfel“ veranstalten. „Wenn der Mietenstopp auf Länderebene auch in Karlsruhe scheitert, muss ihn der Bund endlich einführen“, forderte Caren Lay, Vizefraktionschefin der Linken im Bundestag. „Mieten müssen im Interesse des Gemeinwohls politisch reguliert werden.“

Mietrecht ist Sache des Bundes

Das Innenministerium hatte das Volksbegehren bereits nicht zugelassen, weil das Mietrecht Sache des Bundes ist und nicht der Länder. Bayerische Volksbegehren sind jedoch nur für bayerischen Landesrecht möglich, da Landesrecht nicht Bundesrecht brechen darf.

Mietbegrenzungen sind wahrscheinlich verfassungswidrig

In dem bayerischen Verfahren ging es nur um das bayerische Volksbegehren, doch bedeutet die Entscheidung auch für den vom rot-rot-grünen Berliner Senat beschlossenen Mietendeckel kein gutes Vorzeichen. In der Bundeshauptstadt ist der Mietendeckel Gesetz, damit ist mittlerweile das Bundesverfassungsgericht beschäftigt.

Denn auch das Berliner Landgericht hält eine Mietbegrenzung durch das Land für verfassungswidrig. Außerdem haben Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU Normenkontrollklage in Karlsruhe eingereicht. „Dieses Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und hat Signalwirkung für unser Verfahren“, sagte Marco Buschmann, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. „Der Mietendeckel ist keine Lösung – er verschärft nur die Wohnungsnot.“

Kein Geld für Neubauten

In der Bau- und Immobilienbranche ist Konsens, dass Ursache der Mietpreisexplosion nicht die Aktivitäten von Spekulanten sind, sondern jahrzehntelange Versäumnisse im Wohnungsbau. Durch die Bank abgelehnt werden staatliche Mietendeckel auch von sozial orientierten Vermietern wie kommunalen Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, von denen viele der SPD traditionell verbunden sind.

Diese Unternehmen vermieten viele Wohnungen unter den üblichen Marktpreisen und warnen seit Jahren, dass ihnen bei staatlich verordneten Mietpreisbegrenzungen das Geld für Neubauten fehlen würde. Der Verband der bayerischen Wohnungsunternehmen reagierte dementsprechend erleichtert auf das Urteil. Um das Ziel bezahlbarer Wohnungen zu erreichen, brauche es „Anreize und kein Bestrafungssystem“, sagte Verbandsdirektor Hans Maier.

dpa-infocom

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