24.05.2018

München und Bayern gegen pauschale Fahrverbote

Dies teilte das Umwelt- und Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt am Mittwoch mit. Auch die Staatsregierung, die der Kommune solche Fahrverbote erst einmal erlauben müsste, lehnt sie als unverhältnismäßig ab.

Fahrverbote würden die Probleme in umliegende Straßen und Wohngebiete verschieben, aber die Luft nicht sauberer machen, erklärte das Münchner Umweltreferat. Pauschale Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge auf 123 Kilometern Straße in München wären weder zeitlich noch sachlich geeignet, nicht vollziehbar und nicht verhältnismäßig umsetzbar.

Die Kommune dürfe Fahrverbote für bestimmte Strecken oder Flächen gar nicht selbst erlassen, erklärte das Münchner Umweltreferat. Ein Luftreinhalteplan sei Sache des Landes.

Freistaat arbeitet an Begründung der Beschwerde

Das Verwaltungsgericht München hatte dem Freistaat im Januar ein weiteres Zwangsgeld angedroht, wenn er bis Ende Mai keinen Luftreinhalteplan für München vorlegt, der auch Diesel-Fahrverbote als Möglichkeit vorsieht. Nach dem inzwischen komplett vorliegenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig arbeitet der Freistaat derzeit an der Begründung seiner Beschwerde gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts München.

Vom Bund fordert die Stadt München die Einführung einer blauen Plakette für saubere Fahrzeuge. Die Bundesregierung plant aber keine solche Plakette, mit der sich die Einhaltung von Fahrverboten kontrollieren ließe.

Grenzwert bisher eingehalten

Im laufenden Jahr wurde der zulässige Grenzwert von 200 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Stunde bisher an allen Messstationen in Bayern eingehalten. «Bereits jetzt ist die Luftqualität in Bayern überwiegend gut», sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. Die Grenzwerte für Feinstaub würden seit Jahren an allen bayerischen Messstationen eingehalten. Der NO2-Jahresgrenzwert sei im vergangenen Jahr noch an fünf Messstationen überschritten worden, der Trend sei fallend.

dpa-infocom

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