Bild: Bernd Weißbrod / dpa
Entscheidung im Rathaus 09.03.2026

München wählt den neuen OB: Alle Infos zur Stichwahl am 22. März

Nach einem spannenden ersten Wahlgang steht fest: Keiner der Kandidaten konnte die absolute Mehrheit erreichen. Jetzt seid ihr erneut gefragt, um über die Zukunft unserer Stadt zu entscheiden. Wir erklären, wie die Stichwahl abläuft und worauf ihr achten müsst.

München hat gewählt, aber die Entscheidung über das höchste Amt im Rathaus ist noch nicht gefallen. Da am ersten Wahlsonntag niemand mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen konnte, geht es nun in die Verlängerung. Am 22. März findet die entscheidende Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten statt. Es ist der Moment, in dem jede einzelne Stimme zählt, um die Richtung für die kommenden sechs Jahre festzulegen.

Die Wahllokale sind wie gewohnt von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Falls ihr am 22. März lieber gemütlich von der Couch aus wählen wollt oder nicht in der Stadt seid, könnt ihr natürlich auch wieder auf die Briefwahl setzen.

Briefwahl leicht gemacht

Die Unterlagen für die Stichwahl werden euch in der Regel automatisch zugeschickt, sofern ihr beim ersten Wahl beim Antrag auf Briefwahl bereits Unterlagen für die Stichwahl beantragt habt. Ansonsten könnt ihr ab 10. März online erneut Briefwahl beantragen (bis 17. März, 11 Uhr) oder die Unterlagen persönlich im KVR und den fünf Bezirksinspektionen bis Freitag, 20. März, 15 Uhr abholen. Wichtig hier – wenn ihr die Unterlagen so spät abholt, dann bitte persönlich in die Behörden-Briefkästen am KVR, am Rathaus oder an den Sonderabgabestellen einwerfen (geht bis 18 Uhr am Wahlsonntag). Ansonsten ist die Frist um die Briefwahlunterlagen abzuschicken der 18. März.

Egal ob im Wahllokal oder per Post: Nutzt eure Chance! Es geht um Themen, die uns alle im Alltag bewegen – von bezahlbarem Wohnraum über den Ausbau des ÖPNV bis hin zur Klimaneutralität unserer Stadt.

FAQ zur OB-Stichwahl

Wer darf bei der Stichwahl wählen?
Wahlberechtigt seid ihr, wenn ihr am Wahltag mindestens 18 Jahre alt seid, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt und seit mindestens zwei Monaten euren Hauptwohnsitz in München habt.

Woher weiß ich, wo mein Wahllokal ist?
Das Wahllokal ist dasselbe wie im ersten Wahlgang. Die Information findet ihr auf eurer Wahlbenachrichtigung, die ihr bereits vor der ersten Wahl erhalten habt.

Was passiert, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verloren habe?
Keine Panik! Ihr könnt auch wählen gehen, wenn ihr euren Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal vorzeigt. Die Wahlhelfer finden euch im Wählerverzeichnis.

Wann gibt es die Ergebnisse?
Mit den ersten Ergebnissen ist am Wahlabend kurz nach Schließung der Wahllokale ab ca. 18:30 Uhr zu rechnen. Es wird ein Kopf-an-Kopf-Rennen erwartet!

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