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Gut zu wissen 02.03.2026

Nahost-Konflikt: Das sind eure Rechte als Urlauber bei Reisewarnungen und abgesagten Flügen

Reisechaos im Nahen Osten: Diese Rechte habt ihr als Reisender 

Die Eskalation im Iran und in der Golfregion trifft auch den internationalen Tourismus. Viele Passagiere wissen nicht, wie sie aus der Golfregion herauskommen sollen, da der Luftraum großflächig gesperrt ist. Allein 30.000 deutsche Touristen sind betroffen – viele stecken am Flughafen oder in ihren Urlaubsländern fest.

Zahlreiche Länder im Nahen Osten, darunter auch die Vereinigten Arabischen Emirate mit dem wichtigen Drehkreuz Dubai, haben ihren Luftraum gesperrt oder stark eingeschränkt. Das Auswärtige Amt haben Reisewarnungen für die Region herausgegeben.

Das müssen Urlauber jetzt wissen: Unter welchen Bedingungen kann ich von einer geplanten Reise zurücktreten – kann ich einen Flug einfach stornieren? Kommen Kosten auf mich zu? Und was mache ich, wenn ich mich bereits vor Ort befinde?

In einer solchen Krisensituation gelten spezifische Passagierrechte, die jedoch je nach Buchungsart und Abflugort variieren können:

Flugstornierungen durch die Airline (Höhere Gewalt):

Flugausfälle aufgrund von Krieg oder Luftraumsperrungen werden in der Regel als „außergewöhnliche Umstände“ oder „höhere Gewalt“ eingestuft. Dies bedeutet, dass Fluggesellschaften in den meisten Fällen keine zusätzliche finanzielle Entschädigung (z.B. nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004) leisten müssen.

Rückerstattung oder Umbuchung: Unabhängig von der Ursache besteht jedoch ein Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises oder eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt, wenn die Fluggesellschaft den Flug storniert hat.

Bei Flügen, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder mit einer EU-Fluggesellschaft in der EU ankommen, bestehen über die Erstattung oder Umbuchung hinaus Ansprüche auf Betreuungsleistungen. Dazu zählen Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls Hotelunterbringung bei einer notwendigen Übernachtung, auch unter außergewöhnlichen Umständen.

Pauschalreisen – Bekommt ich mein Geld zurück?

Grundsätzlich seid ihr deutlich besser abgesichert, wenn ihr eine Pauschalreise gebucht habt.

Reisende mit einer Pauschalreise, die bereits in den VAE sind oder dorthin reisen wollten, sollten sich umgehend an ihren Reiseveranstalter wenden. Dieser ist für die Betreuung und Organisation der Rückreise verantwortlich. Bei erheblichen Änderungen oder Ausfällen der Reise können Pauschalreisende in der Regel kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder eine kostenlose Umbuchung verlangen.

Bei einer geplanten Reise kann jederzeit vom Vertrag zurückgetreten werden, wobei normalerweise Stornogebühren anfallen. Im Falle von „unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen“, wie sie eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes begründen kann, müssen Reiseveranstalter den kompletten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen erstatten. Dies gilt insbesondere für Pauschalreisen, bei denen Kunden kostenfrei umbuchen oder stornieren können.

Flug und Hotel selbst gebucht? Das musst du zur Stornierung beachten

Wenn eure Reise selbst organisiert ist, also Flug und Unterkunft separat gebucht haben, sind die rechtlichen Bedingungen weniger günstig im Vergleich zu einer Pauschalreise. Sollte die Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgesagt werden, bleibt ihr womöglich auf den Kosten sitzen. Sofern der Flug wie geplant durchgeführt wird, ist eine kostenlose Stornierung oft nicht einfach möglich.

Sollte die Fluggesellschaft den Flug jedoch streichen, steht es euch frei, entweder einen späteren Flug zu wählen oder den bereits gezahlten Ticketpreis zurückzufordern. Eine zusätzliche Kompensation gemäß der EU-Fluggastrechte ist jedoch nicht gegeben, da die Fluggesellschaft für die Auswirkungen eines militärischen Konflikts nicht verantwortlich gemacht werden kann.

Bei individuell gebuchten Unterkünften kann eine kurzfristige Absage ebenfalls problematisch sein. Ist die Unterkunft zugänglich und laut Vertrag nicht kostenfrei stornierbar, kommt es auf das Entgegenkommen des Anbieters an. Es gilt grundsätzlich das Recht des Landes, in dem sich die Unterkunft befindet.

Solltet ihr eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit, entstandene Kosten zurückzufordern. Es ist jedoch ratsam, die Vertragsbedingungen genau zu überprüfen, um festzustellen, ob die Versicherung bei einem militärischen Konflikt am Urlaubsort greift.

Reiseversicherung

Standard-Reiseversicherungen schließen in der Regel Schäden aus, die durch Krieg, militärische Aktionen, Feindseligkeiten oder offizielle Luftraumsperrungen entstehen. Dies bedeutet, dass Kosten für Flugausfälle, Verspätungen oder zusätzliche Reisekosten in den meisten Fällen nicht gedeckt sind, selbst wenn die Versicherung vor Beginn des Konflikts abgeschlossen wurde.

Lediglich spezielle Zusatzversicherungen wie „Cancel For Any Reason“ (CFAR) oder „Interruption For Any Reason“ (IFAR) könnten unter Umständen Schutz bieten, erfordern jedoch einen frühzeitigen Abschluss und spezifische Bedingungen.

Wichtige Empfehlungen für Reisende

Angesichts der unsicheren Lage sind folgende Empfehlungen dringend zu beachten:

Reisewarnungen befolgen: Die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes müssen unbedingt beachtet werden.

Kontakt zur Fluggesellschaft/Reiseveranstalter: Vor der Anreise zum Flughafen ist es unerlässlich, den Status des Fluges direkt bei der Fluggesellschaft zu überprüfen. Ein direkter Kontakt mit der Airline oder dem Reiseveranstalter ist zur Klärung von Umbuchungs- oder Erstattungsmöglichkeiten ratsam.

Auf Verzögerungen einstellen: Die Situation bleibt unvorhersehbar, weitere Verzögerungen oder Stornierungen sind jederzeit möglich.

Sicherheit zuerst: Befinden sich Reisende bereits in der Region, ist höchste Wachsamkeit geboten. Die Anweisungen lokaler Behörden müssen strikt befolgt und im Falle einer Anordnung Schutz gesucht werden.

Dokumentation: Alle Kommunikationen mit Fluggesellschaften oder Reiseanbietern sowie Belege für eventuelle zusätzliche Ausgaben sollten sorgfältig aufbewahrt werden.

Hotels: Hotels in den VAE zeigen sich oft flexibel bei Stornierungen und Umbuchungen für betroffene Gäste. Auch die Behörden der VAE und Fluggesellschaften unterstützen gestrandete Reisende teilweise mit Unterkunft und Verpflegung.

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