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26.11.2020

Teil-Lockdown verschärft

Gestern haben sich Bund und Länder auf eine Verlängerung und Verschärfung der Corona-Einschränkungen geeinigt, heute hat das Kabinett die konkrete Umsetzung für Bayern beschlossen.

Teil-Lockdown verlängert

Der Teil-Lockdown mit der Schließung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen aller Art wird bis zum 20. Dezember verlängert. Die Corona-Hilfen des Bundes für die Gastronomen und Kulturschaffenden werden allerdings ebenfalls verlängert. Außerdem sollen auch bayerische Schausteller Unterstützung erhalten – aufgrund der abgesagten Christkindlmärkte.

Strengere Kontaktbeschränkungen 

Treffen sind maximal mit bis zu 5 Personen aus zwei Haushalten erlaubt – ausgenommen Kinder unter 14 Jahren. Außerdem soll der gesamte Hochschulbereich online stattfinden.

Familientreffen an Weihnachten sind möglich

An Weihnachten und Silvester werden die Regeln etwas gelockert:  Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar sollen Treffen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden – auch aus verschiedenen Haushalten. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren könnten noch dazugerechnet werden.

Strengere Regeln an Silvester

Auf belebten Plätzen gibt es ein Feuerwerksverbot, um größere Ansammlungen zu vermeiden. Wer in seinem Garten allerdings Raketen zünden will, darf das tun.

Schärfere Regeln für Geschäfte

In Innenstädten und auch vor Geschäften und auf Parkplätzen soll die Maskenpflicht gelten. Außerdem soll eine Quadratmeter-Regel die Kundenanzahl in Supermärkten und Einkaufszentren regeln: In Geschäften, die größer als 800 Quadratmeter sind, gilt die Regel: Ein Kunde auf 20 Quadratmetern. Für kleinere Geschäfte gilt: Pro Kunde 10 Quadratmeter.

Neue Hotspot-Strategie für Regionen mit hohen Infektionszahlen

In Hotspots mit Inzidenzwerten über 200 soll es zusätzlich weitereEinschränkungen geben – beispielsweise ein Verkaufsverbot von Alkohol in den Innenstädten und strengere Regeln für Schulen. 

Wie geht es in den Schulen weiter?

Wenn regional die Marke von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten wird, sollen „schulspezifisch“ Maßnahmen wie Wechsel- oder Hybridunterricht eingeführt werden. Diese Regeln sollen allerdings erst ab der 8. Kasse gelten.  Ausnahmen sind Abschlussklassen und Förderschulen. Grundschulen und Kitas bleiben offen, auch bis zur siebten Klasse ändert sich nichts. Positiv getestete Schüler sollen gemeinsam mit ihren Mitschülern – in der Regel die Schulklasse – sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden.

Für die Weihnachtsferien gibt es bereits eine Regelung: Sie starten in Bayern heuer früher.

Noch härtere Maßnahmen in Hotspots mit Zahlen über 300

Wird die Inzidenzzahl von 300 in einer Region überschritten, können die jeweiligen Gebiete wieder Ausgangsbeschränkungen verhängen, auch Schulen können dann komplett geschlossen werden. Musikschulen und Fahrschulen können geschlossen werden und ein ein ganztägiges Alkoholkonsumverbot auf allen öffentlichen Plätzen kann von den betroffenen Kommunen verhängt werden.

Auf Skiurlaub und touristische Reisen soll verzichtet werden

Reisen zum Zwecke der Familienbesuche können gemacht werden. Naturnahe Ferien – etwa Schneewandern oder ähnliches – seien ebenfalls möglich, so Söder. Skilifte müssten allerdings geschlossen bleiben. Ausnahmen könnten höchstens in Gebieten mit Inzidenzwerten unter 50 gemacht werden.

Keine Tagesausflüge nach Österreich erlaubt

Wer nach Österreich zum Skifahren geht, muss danach  10 Tage in Quarantäne – selbst, wenn er sich dort nur einen Tag aufhält. Außerdem droht dann ein Verdienstausfall.

dpa-infocom

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