Bild: Silas Stein
17.07.2019

Neue Mietpreisbremse: Was Sie jetzt wissen müssen

Die erste Verordnung im August 2015 war fehlerhaft

Daraufhin war die Mietpreisbremse in Bayern nicht gültig. So die Entscheidung des Landgerichts München I im Dezember 2017. Denn: in der Verordnung hatte die Landesregierung nicht für alle betroffenen Städte und Gemeinden Bayerns einzeln begründet, warum die Mietpreisbremse jeweils gelten soll. Das wäre juristisch aber nötig gewesen.

Was ist jetzt wichtig für Mieter?

Mit der Mietpreisbremse dürfen Mieten bei Neuvermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese ist für München im Mietspiegel ablesbar. Wichtig: Je nach Lage, Baujahr und Ausstattung gilt für Ihre Wohnung eine andere ortsübliche Miete. Deswegen die Miete genau im Mietspiegel ermitteln – und sich bei Bedarf helfen lassen.

Die Mietpreisbremse gilt auch für möblierte Wohnungen. Lassen Sie sich von Experten wie dem Mieterverein berechnen, welcher Möblierungs-Aufschlag angemessen ist.

Neu bei der Bundesregelung zur Mietpreisbremse seit 1. Januar ist, dass der Vermieter bereits vor Vertragsabschluss unaufgefordert und schriftlich darüber informieren muss, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Unterlässt der Vermieter dies, kann er sich zumindest zwei Jahre lang nicht auf diese Ausnahme berufen. Es ist für Mieter einfacher geworden, eine Verletzung der Mietpreisbremse zu rügen. Zu viel bezahlte Miete muss der Vermieter für den Zeitraum ab der Rüge zurückbezahlen.

Was sagt Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter?

Endlich gibt es wieder Rechtssicherheit für Bayerns Mieter – auch wenn die Staatsregierung viel zu lange gewartet hat, die Verordnung neu zu erlassen.

Dies sei jedoch keine gute Nachricht für die Mieter, die während der Unwirksamkeit der Mietpreisbremse eine zu hohe Miete gerichtlich überprüfen lassen wollten.

Wir erwarten, dass die Staatsregierung diesen Mietern einen Schadenersatz bezahlt für die zu viel bezahlte Miete und die Gerichtskosten.

Denn die Mietpreisbremse gelte erst wieder für Mietverhältnisse, die ab dem 7. August abgeschlossen werden.

Auch OB Reiter hat sich geäußert

Für mich ist es nur konsequent, vom Bund die Erhaltungssatzung als Mieterschutzinstrument für die ganze Stadt zu fordern. Vor allem ein städtisches Vorkaufsrecht und eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen brauchen wir stadtweit. Nur so können wir verhindern, dass Mieterinnen und Mieter durch Luxussanierungen oder Eigenbedarfskündigungen weiter vertrieben werden. Bis der Bund hier endlich die entsprechenden Gesetze erlässt, werden wir alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um so viele Erhaltungssatzungsgebiete wie nur irgend möglich zu erlassen.

Auch sollen diese Satzungen künftig unbefristet gelten, damit die Menschen nicht alle paar Jahre erneut voller Sorge sind, ob sie auch in Zukunft in ihrer Wohnung bleiben können. Wohnen ist ein Grundrecht und wir brauchen ein Umdenken auf allen politischen Ebenen. Denn viel einfacher wäre es, wenn der Bund endlich deutlich schärfere Mieterschutzgesetze beschließen und den Investoren Einhalt gebieten würde. Aber das scheitert leider immer wieder an CSU und CDU. Solange hier der Wille fehlt, mehr für die Mieterinnen und Mieter zu tun, solange werden wir die Spirale ständig steigender Mieten nicht stoppen können.

Ich werde aber auch künftig alle rechtlich zulässigen Mittel ausschöpfen und immer wieder nach neuen Möglichkeiten suchen, um die weitere Gentrifizierung wenigstens abzuschwächen.

Deshalb haben wir die Abwendungserklärung verschärft, die Investoren hohe Mieterschutzauflagen vorschreibt, wenn sie das Vorkaufsrecht der Stadt abwenden wollen.

Deshalb haben wir eine städtische Mietpreisbremse eingeführt und fordern, dass der Bund die Möglichkeit schafft, einen solchen Deckel für alle Mieten einzuführen.

Deshalb erstellen wir einen realen Mietspiegel, der aufzeigen soll, wie hoch die Durchschnittsmiete in München tatsächlich ist, wenn wir auch alle älteren Mietverträge und die geförderten Wohnungen miteinberechnen.

Mit der geplanten Ausweitung der Erhaltungssatzung können wir in Zukunft deutlich mehr Menschen vor Vertreibung schützen, ich rechne deshalb mit einer breiten Stadtratsmehrheit.

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