10.04.2019

Neue Webseite informiert über verbotene Urlaubsouvenirs

 «Reisende erfreuen sich an der Artenvielfalt ferner Länder, doch viele Tiere und Pflanzen stehen unter Schutz», betonte BfN-Präsidentin Beate Jessel bei der Vorstellung des neuen Angebots am Mittwoch. Wer Souvenirs nach Deutschland mitbringen will, solle sich deshalb genau über die Artenschutzbestimmungen informieren. Die Webseite www.artenschutz-online.de ermögliche dies nun.

Im vergangenen Jahr wurden vom Zoll bundesweit mehr als 1.300 Beschlagnahmeverfahren wegen geschützter Tiere und Pflanzen oder deren Bestandteile durchgeführt. Oft würden Reisenden Handtaschen aus Schlangenleder, Korallen sowie ausgestopfte oder in Alkohol eingelegte Tiere und exotische Pflanzen als Souvenirs angeboten.

Auch Post kann beschlagnahmt werden

Die meisten Verstöße wurden an den großen internationalen Flughäfen festgestellt, aber auch per Post werden immer wieder artengeschützte Exemplare beschlagnahmt. So zog das Hauptzollamt Nürnberg im vergangenen Jahr geschützte Schmetterlinge und einen Delfinschädel aus dem Verkehr, die in Paketen verschickt worden waren. Wer gegen die Artenschutzbestimmungen verstößt, muss mit Bußgeld oder sogar einem Strafverfahren rechnen.


dpa-infocom

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