27.04.2020

Neuer Bußgeldkatalog: Das wird jetzt noch teurer!

Ab Dienstag sollte man vor allem auf den Tacho  noch mehr als sonst achten: Wer innerorts 21 km/h zu schnell fährt, dem droht direkt ein Führerscheinentzug! Doch nicht nur zu schnelles Fahren wird  härter bestraft, auch beim Parken und mehr gibt es Änderungen. Das sind die Neuerungen im Detail:

So viel kostet Raserei ab dem 28. April 2020:

Außerhalb geschlossener Ortschaften

bis 10 km/h 20 Euro (vorher 10 €)
11 – 15 km/h 40 Euro (vorher 20 €)
16 – 20 km/h 60 Euro (vorher 30 €)
21 – 25 km/h 70 Euro + 1 Punkt
26 – 30 km/h 80 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
31 – 40 km/h 120 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
41 – 50 km/h 160 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
51 – 60 km/h 240 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
61 – 70 km/h 440 Euro + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 600 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Innerhalb geschlossener Ortschaften

bis 10 km/h 30 Euro (vorher 15 €)
11 – 15 km/h 50 Euro (vorher 25 €)
16 – 20 km/h 70 Euro (vorher 35 €)
21 – 25 km/h 80 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
26 – 30 km/h 100 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
31 – 40 km/h 160 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
41 – 50 km/h 200 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
51 – 60 km/h 280 Euro + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
61 – 70 km/h 480 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Bild: Frank Leonhardt

Was wird noch teurer?

Vor allem im Zusammenhang mit Radfahrern und anderen schwächeren Verkehrsteilnehmern gab es einige Änderungen:

Ab dem 28. April gibt es genaue Definitionen darüber, wie viel Abstand beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern oder Fahrern von E-Scootern gewahrt werden muss, nämlich:

Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf künftig nicht mehr gehalten werden – sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt. Die unerlaubte Nutzung von Seitenstreifen, Geh- und Radwegen wird auch teurer – hier gibt’s bis zu 100 Euro Geldbuße (zuvor: 25 €).

Inkorrektes Verhalten im Stau

Wer sich im Stau nicht an die korrekte Bildung oder Nutzung einer Rettungsgasse hält, wird ebenfalls härter bestraft:

Keine Rettungsgasse zu bilden kann dann mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft werden. 

Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister bestraft werden.

 


Bild: Peter Steffen/Archiv

Das droht Ihnen künftig beim Falschparken

Parken auf Gehwegen 55 Euro (vorher: 30 €)
Parken an sog. unübersichtlicher Stelle 35 Euro (vorher: 15 €)
Parken in Feuerwehrzufahrten 55 Euro (vorher: 35 €)
Parken auf Behindertenparkplätzen 55 Euro (vorher: 35 €)
Parken in der zweiten Reihe mit Behinderung des Straßenverkehrs 80 Euro + ein Punkt (vorher: 25 €)
Halten in der zweiten Reihe 55 Euro (vorher: 15 €)

Lärmbelästigung und Umweltschutz

Auch bei  Lärmbelästigung und Verstößen gegen den Umweltschutz drohen Ihnen ab dem 28. April höhere Geldbuße: Unnötige Lärm- oder Abgasbelästigung kostet dann 80 Euro (vorher: 10 Euro). Und wer unzulässig in eine Umweltzone fährt, muss künftig zwanzig Euro mehr zahlen: Dies kostet dann statt 80 Euro in Zukunft 100 Euro.

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