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05.04.2021

Notbremse vorerst nur bis Dienstag!

Am Montagmorgen (5. April) lag der Inzidenzwert der Stadt München bei 96,1 laut Robert-Koch-Institut. Deswegen gilt die am Ostersonntag in Kraft getretene Notbremse nur bis Dienstag. Das hat die Stadt auf Twitter bekannt gegeben.

https://twitter.com/StadtMuenchen/status/1378637136539357186

Damit die verschärften Maßnahmen kommen, muss eine Region drei Tage in Folge über dem Grenzwert von 100 liegen, dann gelten zwei Tage darauf die schärferen Maßnahmen. Die Notbremse gilt dann nicht mehr, wenn der Inzidenzwert drei Tage in Folge wieder unter den Grenzwert liegt. Dann gelten zwei Tage darauf dann wieder die Regelungen der Inzidenz zwischen 50 und 100.

Das bedeutet die „Notbremse“ konkret

Treffen und Sport sind dann nur noch zwischen einem Haushalt mit maximal einer weiteren weiteren Person aus einem anderen Haushalt erlaubt. Paare gelten dabei als ein Haushalt, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Außerdem tritt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens in Kraft. Und: Wenn zwei verschiedene Haushalte gemeinsam in einem Auto fahren, muss dabei eine Maske getragen werden.

Wie öffnet was in München?

Außer in Geschäften für den täglichen Bedarf und Baumärkten ist das Einkaufen am Dienstag nach Ostern (6. April) dann nur noch per „Click & Collect“ möglich. Friseure und Schuhgeschäfte bleiben auch geöffnet, Museen und Zoos – wie etwa der Tierpark Hellabrunn – mussten bereits am Ostersonntag schließen, dürfen aber jetzt – wo die Notbremse wieder nur bis Dienstag gilt –  am Mittwoch nach Ostern wieder mit Termin öffnen.

Das RKI warnt, die gesunkenen Zahlen mit Vorsicht zu betrachten!

„Rund um die Osterfeiertage ist bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass zum einen meist weniger Personen einen Arzt aufsuchen, dadurch werden weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt. Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden. Zum anderen kann es sein, dass nicht alle Gesundheitsämter und zuständigen Landesbehörden an allen Tagen an das RKI übermitteln.“

Robert-Koch-Institut

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