Die Auswertung von Karten und Notizen im NSU-Prozess beginnt. Foto: Peter Kneffel/Archiv
11.07.2018

NSU-Prozess: Heute wurde das Urteil über Beate Zschäpe gesprochen

Um 10:02 Uhr: Erste Meldungen aus dem Gerichtssaal – Beate Zschäpe ist des Mordes schuldig gesprochen und wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Auszüge aus der Urteilsbegründung

+++ Alle Neuigkeiten zur heutigen Urteilsverkündung+++

Update 21:50 Uhr: Nach dem Ende des NSU-Prozesses ist es vor dem Oberlandesgericht in München zu kleineren Rangeleien zwischen Demonstranten, Justizangestellten und der Polizei gekommen. Die Hintergründe waren zunächst unklar. Verletzt wurde nach Angaben der Polizei niemand. Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich am Mittwoch etwa 200 Demonstranten versammelt, um an die Opfer und Verbrechen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» zu erinnern.

Am Abend versammelten sich vor dem Oberlandesgericht nach Angaben der Polizei zudem etwa 3000 Menschen für einen Demonstrationszug. Die Versammlung, an der auch Angehörige von Opfern des NSU-Terrors teilnahmen, blieb nach Polizeiangaben friedlich. Gegen 21.00 Uhr war die Demonstration beendet.

Update 11:15 Uhr: Das Urteil im Münchner NSU-Prozess muss vom Bundesgerichtshof  überprüft werden. Nach der Verurteilung von Beate Zschäpe wegen Mordes kündigte deren Verteidiger Wolfgang Heer am Mittwoch an, Revision einzulegen.

Auch ein Nebenklage-Vertreter will eine mögliche Revision gegen die Verurteilung zweier Mitangeklagter prüfen. Die Urteile gegen die NSU-Helfer Ralf Wohlleben und André E. seien «nach unserem Dafürhalten sehr, sehr milde», sagte Anwalt Mehmet Daimagüler nach der Urteilsverkündung. «Die werden wir uns mal anschauen.» Das Münchner Oberlandesgericht hatte Wohlleben wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt, André E. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren und sechs Monaten. Daimagüler kritisierte gleichzeitig das Urteil gegen den dritten Mitangeklagten Carsten S.; der wegen Beihilfe zum Mord zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde. «Ich bin explizit enttäuscht, dass der nochmal einfahren muss», sagte Daimagüler. «Dieser Mann hat entscheidend zur Aufklärung beigetragen, er hat vor langer Zeit mit der Szene gebrochen.»

Update 10:15 Uhr – Der Gerichtssprecher Florian Gliwitzky teilt mit:

Beate Zschäpe ist schuldig der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der Mittäterschaft der Morde, Bombenanschläge und Raubüberfälle und als Täterin der Brandlegung in Zwickau.

Es wurde keine Sicherungsverwahrung beantragt, jedoch die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben ist als Waffenbeschaffer für den «Nationalsozialistischen Untergrund» zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach Wohlleben am Mittwoch der Beihilfe zum Mord schuldig.

Carsten S. wurde zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht München sprach S. am Mittwoch der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig, verurteilte ihn aber nach Jugendstrafrecht, weil er zur Tatzeit noch Heranwachsender war. S. hatte gestanden, dem «Nationalsozialistischen Untergrund» die «Ceska»-Pistole übergeben zu haben, mit der die Neonazi-Terroristen später neun Menschen erschossen. Die Anklage hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren gefordert – und dabei die Aufklärungshilfe und das Schuldeingeständnis von Carsten S. positiv gewertet. Die Verteidiger hatten dagegen Freispruch gefordert – ihr Mandant habe nichts von den geplanten Morden des NSU gewusst.

Holger G. ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach G. am Mittwoch der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig. G. hatte zugegeben, dem NSU-Trio einmal eine Waffe übergeben und den Untergetauchten mit falschen Papieren geholfen zu haben. Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, die Verteidiger hatten für eine Strafe von «unter zweiJahren» plädiert.

André E. ist zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach E. am Mittwoch allerdings nicht der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig, wie dies die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Es verurteilte den 38-Jährigen, der bei der Tarnung des NSU-Trios im Untergrund geholfen haben soll, lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die Verteidiger hatten einen Freispruch von sämtlichen Anklagepunkten für ihren Mandanten gefordert.


Reaktionen:


Heute soll das Urteil gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und weitere vier Mitangeklagte gesprochen werden. Es ist einer der längsten und aufwendigsten Indizienprozesse, die Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg erlebt hat. 

Zahlen und Fakten:

Andrang vor dem Oberlandesgericht

Mehrere Stunden vor der Urteilsverkündung im NSU-Prozess hat sich vor dem Oberlandesgericht München schon eine lange Zuschauer-Schlange gebildet. Gegen sieben Uhr am Mittwochmorgen warteten bereits rund 150 Menschen auf dem Vorplatz des Gerichts, einige waren bereits seit dem späten Dienstagabend dort. In den Saal dürfen nur 50 Zuschauer hinein. Die Lage war ruhig. Die bundesweite Kampagne «Kein Schlussstrich» hat Proteste gegen das Ende des mehr als fünf Jahre dauernden Gerichtsverfahrens angekündigt. Kritisiert werden Defizite bei der Aufklärung der NSU-Verbrechen. Um 9.30 Uhr sollen die Urteile gegen Beate Zschäpe und die vier mitangeklagten mutmaßlichen Terrorhelfer gesprochen werden.

Berichterstattung zum NSU-Prozess auf RadioArabella.de

Türkische Gemeinde in Deutschland verunsichert

Die Mordserie des NSU und die Reaktion des Staates auf den rechtsextremistischen Terror haben die Menschen türkischer Herkunft stark verunsichert. «Unser Vertrauen in die staatlichen Institutionen ist zutiefst erschüttert», sagte der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Gökay Sofuoglu, der Deutschen Presse-Agentur. Dieses Vertrauen könne nur durch «weitere Strafverfahren gegen die konkret benannten Nazis und V-Personen im NSU-Komplex» zurückgewonnen werden.

Die Bundesanwaltschaft habe sich auf die These versteift, die Morde seien von einem isoliert agierenden Trio verübt worden. Erkenntnisse aus parlamentarischen Untersuchungsausschüssen und aus Recherchen zivilgesellschaftlicher Initiativen seien ignoriert worden. Dabei hätten diese gezeigt, «dass die Planung, Unterstützung und Durchführung des NSU-Terrors von erheblich mehr Nazis bewerkstelligt wurde», erklärte der TGD-Vorsitzende. Die Bundesanwaltschaft sei dagegen bemüht gewesen, die Einbettung des NSU in eine organisierte Nazi-Szene, «das staatliche Mitverschulden, die Auswirkungen der Taten auf die Betroffenen und die über Jahre hinweg betriebenen strukturell rassistischen Ermittlungen nicht zur Sprache kommen zu lassen».

Zum Prozess

Den Ermittlungen zufolge hatten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mit Beate Zschäpe im Untergrund gelebt und in dieser Zeit zehn Menschen erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt. Mundlos und Böhnhardt sind tot. Beate Zschäpe und weitere vier Personen sind angeklagt, an den Taten der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) beteiligt gewesen zu sein, darunter neun Morden an Migranten, einem Polizistenmord, zwei Sprengstoffanschlägen und 15 Raubüberfällen.

Die Bundesanwaltschaft hat für Zschäpe die Höchststrafe gefordert: lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie anschließende Sicherungsverwahrung. Die Anklage sieht die heute 43-Jährige als Mittäterin an allen Verbrechen des NSU.


Beate Zschäpe (M), Angeklagte, und ihr Anwalt Mathias Grasel (r) unterhalten sich im Oberlandesgericht München im NSU-Prozess. Foto: Tobias Hase/aktuell

Für die Mittäter fordert die Bundesanwaltschaft jeweils zwölf Jahre Haft für Ralf Wohlleben und André E., fünf Jahre für Holger G. und drei Jahre Jugendhaft für den Kronzeugen Carsten S., der als einziger geständig war.

Der Prozess findet seit dem 6. Mai 2013 unter dem Vorsitz von Manfred Götzl vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München statt. Nach der Beweisaufnahme liefen von Juli 2017 bis Juni 2018 die Plädoyers.


teilw. dpa-infocom

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