Beate Zschäpe spricht mit ihrem Anwalt Hermann Borchert. Foto: Matthias Schrader/Archiv
11.02.2016

NSU-Prozess: Neuer Befangenheitsantrag von Zschäpe

In ihrem am Mittwoch verfassten dreiseitigen handgeschriebenen Brief hält sie Götzl vor, er verweigere ihr «faktisch den Anwalt meines Vertrauens». Daraus könne sie nur folgern, dass Götzl ihr gegenüber «nicht mehr unparteiisch» sei. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zschäpe sitzt in der JVA München-Stadelheim in Untersuchungshaft.

Schon mehrere Anträge von Zschäpe im NSU-Prozess

Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte Ende vergangener Woche einen Antrag Zschäpes abgelehnt, in dem sie die Berufung des Rechtsanwalts Hermann Borchert als Pflichtverteidiger verlangt. Borchert ist derzeit als Wahlverteidiger tätig und wird nicht vom Staat bezahlt. Borcherts Kanzleipartner Mathias Grasel ist seit Sommer 2015 vierter Pflichtverteidiger Zschäpes. Mit ihren drei anderen Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hat sich Zschäpe über die Frage ihres Aussageverhaltens zerstritten.

Das Gericht forderte die Prozessparteien auf, zu Zschäpes neuem Befangenheitsantrag bis Freitag Stellung zu nehmen. Damit kann der NSU-Prozess voraussichtlich planmäßig kommende Woche weitergehen. Zschäpe muss sich für die Serie von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen verantworten, die dem NSU zugeschrieben werden. Opfer waren fast durchweg griechisch- und türkischstämmige Gewerbetreibende. Als Motiv nimmt die Bundesanwaltschaft Rassenhass an.

dpa-infocom

Zur Übersicht

Auch interessant