02.03.2015

Prozess gegen Georg Schmid hat begonnen - Bewährungsstrafe?

Die Staatsanwaltschaft wirft Georg Schmid vor, als Abgeordneter seine Ehefrau 22 Jahre lang als Scheinselbstständige und nicht als Angestellte beschäftigt zu haben. Dadurch und durch die zeitweise Beschäftigung einer weiteren Mitarbeiterin soll er die Sozialkassen um fast 350 000 Euro betrogen haben. Zudem soll er Lohnsteuer in Höhe von rund 135 000 Euro hinterzogen haben.

Schmid steht entgegen früherer Planungen allein vor Gericht, weil seine wegen Beihilfe angeklagte Ehefrau vor wenigen Tagen bereits von Amtsrichter Michael Nißl per Strafbefehl verurteilt wurde. Gertrud Schmid muss 13 200 Euro zahlen und hat diese Strafe akzeptiert.

Der ehemalige christsoziale Spitzenmann zahlte seiner Partnerin aus der Staatskasse bis zu 5500 Euro monatlich und führte keine Sozialabgaben ab. Zur Wiedergutmachung hat Schmid laut seinem Verteidiger bereits 450 000 Euro an die Rentenkasse gezahlt.

Schmid ist der prominenteste Fall in der Verwandtenaffäre des bayerischen Landtags. Etliche Abgeordnete hatten bis 2013 Eheleute oder Kinder beschäftigt, obwohl dies im Jahr 2000 eigentlich verboten wurde. Viele nutzten aber eine Altfallregelung. Für den Prozess gegen Schmid sind fünf Verhandlungstage bis zum 25. März geplant.

Der Staatsanwaltschaft schwebt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb bis zwei Jahren für den früheren CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid vor. Dies geht aus den Protokollen von zwei Gesprächen zwischen dem Verteidiger Schmids und dem Staatsanwalt hervor. Amtsrichter Michael Nißl verlas die Akten am Montag zu Beginn des Augsburger Prozesses gegen den 61-jährigen Schmid.

dpa-infocom

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