06.12.2012

Prozess um 3. Startbahn am Münchner Flughafen

06.12.2012, 10:13 Uhr

Heute treffen sich die Prozessbeteiligten zum vorerst letzten sogenannten Augenscheinstermin. Der 8. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) wird sich nach Abschluss der Vorort-Termine in allen Kommunen rund um den Flughafen umgeschaut haben, die vom Bau der geplanten Piste betroffen wären.

Dazu gehören die Stadt Freising sowie die Gemeinden Fahrenzhausen, Berglern und Eitting. Teils müssten für die Startbahn ganze Ortsteile abgesiedelt werden. Den eigentlichen Prozess um den Sofortvollzug der Baugenehmigung und deren Rechtmäßigkeit soll es nach der Planung des Gerichts in der ersten Jahreshälfte 2013 in München geben.

Zwar hatten die Münchner im Juni bei einem Bürgerentscheid das Projekt klar abgelehnt. Die Richter müssen aber dennoch über die zahlreichen Klagen von Gemeinden, Bund Naturschutz und Anliegern gegen das Milliardenprojekt entscheiden. Der Bürgerentscheid betraf lediglich das Abstimmungsverhalten der Landeshauptstadt in der Flughafengesellschaft. Die Staatsregierung hält dennoch am Bau der Startbahn fest. Die 3. Piste soll stündlich bis zu 30 weitere Starts oder Landungen ermöglichen.

dpa-infocom / ie

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