David-Wolfgang Ebener
27.11.2019

Prozessstart in München um das Raserdrama von Trudering

Erst vor knapp zwei Wochen dieser schlimme Raser-Unfall in Laim.

Ein 14-Jähriger ist ums Leben gekommen, gegen den Unfallfahrer wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen.

Heute ist ein Fall Thema, der ganz ähnlich gelagert ist. Prozessstart am Amtsgericht um den tödlichen Raser-Unfall von Trudering im September 2017.

Raser kracht in stehenden Kleinwagen

Ein Mann ist auf der Wasserburger Landstraße in seinem BMW X5 mit 128 km/h in einen Opel Corsa gekracht. Der ist an der Kreuzung Jagdhornstraße an der Ampel gestanden. Die Ampel hatte gerade umgeschaltet, der Corsa wollte gerade anfahren. Durch den Aufprall wird der Kleinwagen hundert Meter nach vorne katapultiert und fängt sofort an zu brennen.

Im Auto sitzt eine französische Familie. Mutter, Sohn, Tochter und der Freund der Tochter. Nur die Mutter überlebt dieser schlimmen Unfall.

Keine Mordanklage

Beim Fall von Laim vor knapp zwei Wochen wurde gegen den Unfall-Fahrer Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Im Truderinger Fall ist der Fahrer aber wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

„Anders als in bisherigen Mord-Raser-Fällen fehlt es hier an sicheren Anzeichen dafür, dass es dem Fahrer wirklich völlig egal war, ob er fremdes Leben vernichtet“

Klaus-Peter Jüngst, Sprecher am Amtsgericht München

Heißt, der damals 60-jährige Fahrer hat zum Beispiel nicht mehrere rote Ampeln überfahren, er hat nicht an einem illegalen Autorennen teilgenommen und es waren auch weder Alkohol noch Drogen im Spiel.

Ob sich diese Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Gericht halten lässt, wird aber dann die Hauptverhandlung zeigen, so Jüngst weiter. Aktuell drohen dem Unfall-Fahrer maximal vier Jahre Haft.

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