Blumen liegen am Bahnhof in Grafing auf den Stufen zur S-Bahn. Foto: Andreas Gebert/Archiv
17.08.2017

Psychiatrie oder Haft? Urteil im Grafing-Prozess erwartet

Bei dem Angriff war einer der Männer gestorben. Das Gericht muss über die Schuldfähigkeit des 28-Jährigen entscheiden und darüber, ob er weiterhin in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

Am Mittwoch hatte ein Sachverständiger ein Gutachten vorgestellt, in dem er den Beschuldigte als schuldunfähig einstuft. Zum Tatzeitpunkt habe der heute 28-Jährige unter einer Psychose gelitten; auch habe eine Steuerungsunfähigkeit bei ihm vorgelegen, erläuterte der Gutachter. Auch sieht der Gutachter die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als gegeben an.

Er habe unter Wahnvorstellungen gelitten, nach denen Deutschland von Islamisten überrannt werde, wie der Beschuldigte vor Gericht sagte. Er habe geglaubt, er müsse konvertieren und dazu ein «Menschenopfer» bringen, um zu überleben.

Insgesamt, so der Sachverständige, decke sich sein Eindruck mit der Aussage der Therapeuten aus der Klinik, in der der Beschuldigte derzeit untergebracht ist. Zuvor hatten eine Psychologin und der Oberarzt der Klinik ausgesagt. Letzterer empfahl vor Gericht eine lebenslange Einnahme von Medikamenten. «Eine bipolare Störung, kann man nicht ohne Medikamente managen», sagte er.

Auch stellte der Sachverständige Befunde von früheren Klinikbesuchen des Mannes vor. Erst zwei Tage vor der Tat war der Beschuldigte freiwillig in eine Gießener Klinik gegangen. Bereits dort diagnostizierten Ärzte die Erkrankung. Am nächsten Tag entließ er sich selbst. Darüber hinaus habe der Konsum von Cannabis seine Erkrankung «ungünstig beeinflusst», sagte der Gutachter.

dpa-infocom

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