Wichtige Änderungen im Februar - das solltet ihr wissen:
Zum Februar 2026 gibt es Änderungen bei der Rente: Neurentner bekommen weniger ausgezahlt. Ursache dafür sind neue Berechnungen der Einkommenshöhe. Wer bald in Rente geht, sollte seinen Rentenbescheid genau prüfen.
Ab Februar 2026 sinkt die sogenannte Einspeisevergütung für neu installierte Photovoltaikanlagen. Die Kürzung gilt für Anlagen bis 100 Kilowatt-Peak und betrifft sowohl Voll- als auch Teileinspeisung. Der Preis wird halbjährlich angepasst. Zuletzt sank die Vergütung im August. Bei Planung einer neuen Solaranlage ist es ratsam, sich über die aktuellen Vergütungssätze zu informieren. Für Betreiber von bereits installierten Solaranlagen ändert sich nichts. Nach der Inbetriebnahme einer Anlage bleibt die Einspeisevergütung 20 Jahre lang gleich.
Zudem steigen die Gasgebühren. Hausbesitzer sollten die neuen Gaskosten prüfen und gegebenenfalls einen Tarifvergleich vornehmen.
Das bestehende Gebäudeenergiegesetz soll zum Gebäudemodernisierungsgesetz werden. Nach Plänen der Bundesregierung soll das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bis Ende Februar beschlossen werden. Das Gesetz verlangt, dass neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, bietet jedoch Ausnahmen und Übergangsfristen für bestehende Heizungen. Der Staat unterstützt den Heizungstausch finanziell. CDU/CSU streben die Abschaffung der 65-Prozent-Regel an und wollen die Förderung reduzieren, während die SPD an der bisherigen Regelung festhalten möchte. Wer eine neue Heizung plant, sollte die Fördermöglichkeiten prüfen.
Ab Februar 2026 gilt die neue EU-Abgasnorm Euro 6e. Diese bringt strengere Vorschriften für Autohersteller mit sich. Käufer neuer Autos sollten die Normen kennen, da sie Einfluss auf die Zulassung und mögliche Förderungen haben können.
Im neuen Monat endet für Arbeitgeber eine wichtige Frist. Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Jahres 2025 muss bis zum 28. Februar fristgerecht an das Finanzamt übermittelt werden.
Für Reisen nach Großbritannien wird ab dem 25. Februar 2026 eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) benötigt. Dieses digitale Visum ist zwei Jahre gültig und direkt mit dem jeweiligen Reisepass verknüpft. Ohne gültige ETA ist eine Einreise ab Ende Februar nicht mehr möglich, daher wird empfohlen, diese frühzeitig zu beantragen, um Probleme am Grenzübergang zu vermeiden.
Ab Februar 2026 ist der Euro die alleinige Währung in Bulgarien. Der Lew verschwindet aus dem Zahlungsverkehr. Reisende profitieren von entfallenden Umtauschgebühren, und das Bezahlen mit Karte wird einfacher.
Bäume, Hecken oder Sträucher dürfen nur bis Ende Februar kräftig zurückgeschnitten oder entfernt werden. Von März bis September sind laut Bundesnaturschutzgesetz nur noch Pflegeschnitte und das In-Form-Bringen erlaubt. Der Grund ist der Schutz brütender Vögel und ihrer Nester.