14.06.2017

Roaming: Ab morgen gelten die gleichen Preise im EU-Ausland wie daheim

Teure Roaming-Gebühren sind in der EU jetzt Geschichte. Wer einen bestehenden Vertrag hat, muss theoretisch für die Umstellung nichts unternehmen“, sagt Katharina Grasl, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Bei in der Vergangenheit gebuchten Auslandspaketen sollte man jedoch beim Anbieter nachfragen, ob diese automatisch enden“, empfiehlt die Verbraucherschützerin.

Mobilfunkunternehmen können zukünftig Tarife anbieten, die kein oder nur in geringem Maß Roaming ermöglichen. Um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, lohnt sich für Mobilfunkkunden vor dem Abschluss neuer Verträge der Blick ins Kleingedruckte.

Roaming gibt es immer noch…

Vorsicht ist in Nicht-EU-Staaten wie der Türkei oder der Schweiz sowie auf Kreuzfahrtschiffen geboten. Hier können nach wie vor zusätzliche Kosten entstehen. Die Verbraucherzentrale rät in diesen Fällen dazu, die Datenverbindung und die Mailbox-Weiterleitung zu deaktivieren und gegebenenfalls eine Sim-Karte des Gastlandes zu nutzen. Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Informationen gibt es auch online unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.


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