Autos fahren über die verschneite Autobahn 8 bei Sauerlach. Foto: Matthias Balk
10.01.2019

Schäden durch den Schnee: Welche Versicherung zahlt?

… alles Szenarien, die bei der derzeitigen Wetterlage in Bayern gar nicht so selten sind. Da gilt erstmal: Ruhe bewahren. Und dann zusehen, wie es um die abgeschlossenen Versicherungen bestellt ist. Die Stiftung Warentest hat zusammengestellt, welche Versicherungen wichtig sind und wie man nach einem Schadensfall handelt.

Während ganz Südbayern unter Schneemassen versinkt, fragen sich Haus­besitzer: Welche Versicherung kommt für mögliche Schäden auf? Welche Versicherungen brauchen Haus­besitzer und Mieter? Wer zahlt, wenn abge­brochene Äste aufs Auto fallen? Und welche Ansprüche haben Bahn­kunden, wenn ihr Zug ausfällt?

Schäden am Gebäude

Wohn­gebäude­versicherung: Sie ist für Schäden am Haus zuständig. Die Versicherer ersetzen beispiels­weise die Kosten für abge­deckte Dächer, abge­knickte Schorn­steine oder Schäden am Haus durch umge­stürzte Bäume. Neben­gebäude wie Garten­haus oder Garage auf dem gleichen Grund­stück sind ebenfalls versichert, wenn sie in der Police vermerkt sind. Hauptsächlich sind hier Sturmschäden (ab Windstärke 8) versichert. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsexperten, inwieweit Schäden durch die Schneemassen mit abgedeckt sind.

Elementarschaden-Zusatz­versicherung: Diese Police wird immer wichtiger. Denn Wetter­experten gehen davon aus, dass schwere Unwetter zunehmen. Der Schutz gilt vor allem bei Schäden durch Über­schwemmungen, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben. Vor allem Stark­regen können über­all nieder­gehen. Weil sie lokal eng begrenzt bleiben, oft auf einen Stadt­teil oder nur einige Straßenzüge, während es ein paar Ecken weiter deutlich weniger regnet, sind sie kaum vorher­sagbar. Deshalb ist der Elemetarschaden­schutz auch in Gegenden wichtig, die fernab von einem Fluss oder von Bergen liegen, die also nicht direkt durch Hoch­wasser oder Lawinen bedroht sind. Die Police wird als Ergän­zung zur Gebäude­versicherung und zur Hausrat­versicherung angeboten.

Eine Elementarschaden­versicherung gibt es in Kombination mit einer Gebäude­versicherung. Der Elementar­schutz umfasst in der Regel die finanzielle Absicherung gegen folgende Naturgefahren: Über­schwemmung, Rück­stau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch sowie Schnee­druck, Lawinen und Vulkan­ausbruch. Manche Naturgefahren sind allerdings kaum versicher­bar. Für Schäden nach einer Sturm­flut bietet beispiels­weise kaum ein Elementarschaden­versicherer Schutz an. Leider bekommen Haus­besitzer, die in den vergangenen Jahren fünf oder zehn Jahren einen solchen Schaden hatten, oft keinen  Vertrag. Der Vergleich Gebäudeversicherungen der Stiftung Warentest (kostenpflichtige Freischaltung) zeigt empfehlens­werte Tarife, mit denen sich Haus­eigentümer schützen können. Für viele Versicherte lohnt sich ein Wechsel, denn die Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen sind enorm.

Wichtig: Wenn etwas passiert ist, muss der Haus­besitzer sich kümmern. Ihn trifft die so genannte Schaden­minderungs­pflicht. In der Praxis heißt das zum Beispiel, dass er ein vom Sturm einge­drücktes Fenster oder ein durch herunter­gewehte Ziegel entstandenes Loch im Dach – soweit gefahr­los möglich – mit einer Plane abdecken muss, damit nicht noch mehr Regen­wasser eindringt.

Bäume sind nicht immer versichert

Für das Entsorgen eines umge­stürzten Baums zahlen Gebäude­versicherer nicht. Fällt der Baum auf das eigene Grund­stück und richtet weiter keinen Schaden an, muss der Besitzer selber das Zersägen und Entsorgen bezahlen. Ein Baum gilt nicht als „versicherte Sache“. Wer auch dies versichern möchte, muss eine Zusatz­klausel vereinbaren. Oft trägt sie das Kürzel 7363. Oder sie wird als Zusatz­baustein angeboten, beispiels­weise „WG Plus“ bei der Huk. Dann sind die Kosten für das Entfernen und die Entsorgung von umge­stürzten Bäumen versichert, wenn eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Das gilt bei Blitz­schlag und Sturm ab Wind­stärke acht – erkundigen Sie sich bei ihrer Versicherung, ob Schneebruch mit eingeschlossen ist.

Haft­pflicht oder Gebäude­versicherung? Weht ein Sturm einen Baum auf das Haus des Nach­barn, kommt es darauf an: Waren bereits Anzeichen für Krankheit oder fehlende Stand­festig­keit sicht­bar, muss der Baum­besitzer zahlen – oder seine Privathaft­pflicht­versicherung, wenn er eine hat. War keine Vorschädigung des Baumes sicht­bar, trifft den Besitzer keine Schuld. Dann ist für den Schaden am Haus die Gebäude­versicherung des Nach­barn zuständig. Auch hier muss nachgefasst werden, ob Schneebruch genauso wie Sturmschäden versichert sind.

Bäume kontrollieren

Stehen Bäume im Garten, sollte der Eigentümer sie regel­mäßig kontrollieren. Eine Sicht­kontrolle zweimal im Jahr reicht: einmal in belaubtem und einmal in nicht belaubtem Zustand (Bundes­gerichts­hof, Az. III ZR 225/2003).

Tipp der Stiftung Warentest: Welche Versicherer wofür leisten, zeigen der Test Hausratversicherung und der Vergleich Hausratversicherung (kostenpflichtige Freischaltung).

Schäden an Fahrzeugen

Wer wegen des Wetters einen Unfall verursacht, braucht schon eine Kfz-Voll­kasko, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Bei Voll- und Teilkasko­versicherung müssen Betroffene Schäden bis zu der gewählten Höhe ihrer Selbst­beteiligung selbst tragen. Eine Rück­stufung nach einem Schaden gibt es in der Teilkasko nicht, wohl aber in der Voll­kasko.

Tipp: Güns­tige Tarife finden Sie im aktuellen Vergleich Autoversicherung (kostenpflichtige Freischaltung)

Bahn­kunden: Anspruch auf Entschädigung

Eisenbahn­unternehmen müssen ihren Kunden bei Verspätungen auch dann Fahr­preise teil­weise erstatten, wenn das Problem auf höhere Gewalt zurück­geht, wie Unwetter oder Erdrutsche. Reisende haben je nach Verspätung Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Fahr­preises von bis zu 50 Prozent. Das hat der Europäische Gerichts­hof entschieden (Az. C-509/11). Klauseln in den Beför­derungs­bedingungen, die Entschädigungen bei höherer Gewalt ausschließen, sind demnach ungültig. Das Urteil betrifft alle Bahn­unternehmen in Europa.


ohne Gewähr; mit Material der Stiftung Warentest

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